Ausschreibungskalender 2026: Stichtage, Saisonalität und Fristen
Der Kalender 2026 für Bieter: gesetzliche Stichtage, Rhythmus der Bekanntmachungen im Jahresverlauf, Angebotsfristen und Planung der Beobachtung.
Hauptmarkt: Deutschland
Aktualisiert am 10. September 2026
Deutschland: Scoutee bündelt die laufenden öffentlichen Ausschreibungen aus den amtlichen Quellen und ordnet sie Ihrer Tätigkeit zu.
Laufende Ausschreibungen ansehen: DeutschlandGeprüft am 10. September 2026.
Die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen plant man über das Jahr. Drei Dinge geben den Takt vor: die Stichtage, an denen sich die Regeln ändern, die Saisonalität der Bekanntmachungen, und die gesetzlichen Fristen, die jede Auftragsbekanntmachung auslöst. Diese Seite führt die drei für 2026 zusammen.
Die Stichtage 2026
| Datum | Ereignis | Wirkung für Bieter |
|---|---|---|
| 1. Januar 2026 | Neue EU-Schwellenwerte 2026-2027 (140 000 / 216 000 / 432 000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5 404 000 € für Bauleistungen) | Etwas mehr Aufträge im EU-weiten Verfahren |
| 1. Januar 2026 | Neu gefasster § 3a VOB/A: Direktauftrag 50 000 €, Freihändige Vergabe 100 000 €, Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb einheitlich 150 000 € | Weniger Bekanntmachungen bei kleinen Bauleistungen |
| 1. Januar 2026 | Direktauftragsgrenze der Bundesvergabestellen für Liefer- und Dienstleistungen bei 15 000 € netto verlängert | Mehr formlose Beschaffungen beim Bund |
| 8. und 22. März 2026 | Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, Kommunalwahlen in Bayern und Hessen | Neue Verwaltungsspitzen, verzögerte Vorhabenentscheidungen |
| 1. Mai 2026 | Bundestariftreuegesetz in Kraft | Tariftreueversprechen bei Bundesaufträgen ab 50 000 € |
| 18. Mai 2026 | Verkündung des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge im Bundesgesetzblatt | Vorbereitungszeit bis zum Inkrafttreten |
| 1. Juli 2026 | Beschleunigungsgesetz in Kraft: Eigenerklärung im ersten Schritt, Direktauftrag des Bundes bis 50 000 €, eingeschränkter Primärrechtsschutz | Weniger Nachweise je Angebot, schnelleres Reagieren nötig |
| 6., 13. und 20. September 2026 | Landtagswahl Sachsen-Anhalt, Kommunalwahlen Niedersachsen, Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern | Zweite, größere Wahlphase des Jahres |
| 1. Januar 2028 | Nächste zweijährliche Revision der EU-Schwellenwerte |
Die Wertgrenzen und Daten wurden am 10. September 2026 an den amtlichen Bekanntmachungen und Gesetzestexten geprüft. Die Beträge stehen im Einzelnen in der Schwellenwerttabelle 2026, die übrigen Änderungen in Neuerungen im Vergaberecht 2026.
Die Saisonalität der Bekanntmachungen
Eine amtliche Monatsstatistik der auf oeffentlichevergabe.de veröffentlichten Bekanntmachungen gibt es nicht; der Bekanntmachungsservice stellt allerdings Monatsexporte als offene Daten bereit, aus denen sich die Zahlen selbst ermitteln lassen. Die amtliche Vergabestatistik des Statistischen Bundesamts zählt dagegen vergebene Aufträge, jährlich und quartalsweise. Die folgenden Tendenzen sind Beobachtungen aus der Praxis; sie schwanken nach Branche und Auftraggebertyp.
| Zeitraum | Tendenz | Warum |
|---|---|---|
| Januar bis März | Gedämpft, getragen von Bund und Landesbehörden | Viele Kommunen befinden sich in der vorläufigen Haushaltsführung, solange die Haushaltssatzung nicht beschlossen und genehmigt ist |
| April bis Juni | Höhepunkt der Veröffentlichungen | Haushalte in Kraft, Bausaison, Vorhaben sollen vor der Sommerpause vergeben sein |
| Juli und August | Rückgang, aber kein Stillstand | Ferienzeit auf beiden Seiten; Bekanntmachungen erscheinen weiter, häufig kurz vor dem Wochenende, mit Änderungsbekanntmachungen in den Folgetagen |
| September bis November | Zweiter Höhepunkt | Mittelbindung vor dem Jahresabschluss, Vorbereitung der Aufträge mit Leistungsbeginn am 1. Januar |
| Dezember | Allmähliche Verlangsamung | Bekanntmachungen mit Fristen im Januar, Neuvergabe auslaufender Rahmenvereinbarungen |
Zwei Besonderheiten des Jahres 2026 sind zu beachten. Erstens die Wahlen: im März in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie kommunal in Bayern und Hessen, im September in Sachsen-Anhalt, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und kommunal in Niedersachsen. Vor einem Urnengang verschieben Verwaltungen strukturbestimmende Vorhaben erfahrungsgemäß, danach entscheiden neue Spitzen mit Verzögerung; in den betroffenen Ländern trifft das 2026 den zweiten Veröffentlichungshöhepunkt im Herbst. Zweitens die Anhebung der Direktauftragsgrenzen zum 1. Januar und zum 1. Juli: Ein Teil der kleinen Liefer- und Bauaufträge, der früher bekannt gemacht wurde, erscheint nicht mehr.
Die Sommerzeit bleibt für Bieter am riskantesten. Eine Mitte Juli veröffentlichte Unterschwellenvergabe mit drei Wochen Frist schließt Anfang August; wer nicht beobachtet, verliert die Gelegenheit. Zugleich ist der Wettbewerb dann schwächer.
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Die gesetzlichen Angebotsfristen
Jede Bekanntmachung löst eine Frist aus, deren Mindestdauer von der Verfahrensart abhängt. Oberhalb der EU-Schwellenwerte gelten für öffentliche Auftraggeber die folgenden, in der Vergabeverordnung geprüften Mindestwerte.
| Verfahren | Mindestfrist | Bei elektronischer Angebotsabgabe | Weitere Verkürzungen |
|---|---|---|---|
| Offenes Verfahren | 35 Tage ab dem Tag nach Absendung der Bekanntmachung | 30 Tage | 15 Tage bei hinreichend begründeter Dringlichkeit; 15 Tage auch nach einer rechtzeitigen Vorinformation nach § 38 Abs. 3 VgV |
| Nicht offenes Verfahren | 30 Tage für den Teilnahmeantrag, dann 30 Tage für das Angebot | 25 Tage für das Angebot | 10 Tage für das Angebot bei Dringlichkeit |
| Verhandlungsverfahren | 30 Tage für den Teilnahmeantrag, dann 30 Tage für das Erstangebot | 25 Tage für das Erstangebot | 10 Tage für das Erstangebot bei Dringlichkeit |
| Unterschwellenvergabe | keine gesetzliche Mindestfrist, von der Vergabestelle angemessen zu bemessen |
Da die elektronische Abgabe der Regelfall ist, beträgt die übliche Frist im offenen Verfahren 30 Tage. In der Unterschwelle sind zwei bis drei Wochen häufig. Gezählt wird ab dem Tag nach der Absendung der Bekanntmachung, die der tatsächlichen Veröffentlichung mehrere Tage vorausgehen kann. Die Einzelheiten, einschließlich der Wirkung einer Änderungsbekanntmachung und der Wartefrist des § 134 GWB, stehen auf der Seite zu den Angebotsfristen 2026.
Die Beobachtung über das Jahr planen
Sichtungsrhythmus
- Täglich für Unterschwellenvergaben und die Bekanntmachungen des Kerngeschäfts: Dort sind die Fristen am kürzesten.
- Wöchentlich für EU-weite Verfahren und für Vorinformationen, die Aufträge Monate im Voraus ankündigen.
- Vierteljährlich für die Durchsicht der Vergabebekanntmachungen Ihrer Wettbewerber, um auslaufende Aufträge zu erkennen.
Rückwärtsplanung für eine Frist von 30 Tagen
| Tag | Schritt |
|---|---|
| T0 | Bekanntmachung erkannt, Vergabeunterlagen heruntergeladen, Entscheidung über Teilnahme |
| T+2 | Bewerbungsbedingungen und Leistungsbeschreibung gelesen, Bieterfragen gestellt, Objektbesichtigung sofern vorgesehen |
| T+5 bis T+20 | Technisches Konzept geschrieben, Preisblatt oder Leistungsverzeichnis kalkuliert, Eignungsnachweise zusammengestellt |
| T+20 bis T+25 | Gegenlesen, elektronische Signatur falls gefordert, Formate und Dateigrößen geprüft |
| T+26 bis T+28 | Abgabe über die Vergabeplattform, mit mindestens 48 Stunden Puffer |
Bieterfragen müssen früh gestellt werden: Oberhalb der Schwellenwerte erteilt die Vergabestelle zusätzliche Auskünfte spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, bei wegen Dringlichkeit verkürzten Fristen spätestens vier Tage davor, und nur rechtzeitig gestellte Fragen zwingen nach § 20 Abs. 3 VgV zur Fristverlängerung, wenn die Antwort ausbleibt.
Vorausschauen statt hinterherlaufen
Vorinformationen, die von manchen Auftraggebern veröffentlichten Beschaffungsplanungen und die Vergabebekanntmachungen des Vorjahres verraten schon im Januar, welche Aufträge im Jahresverlauf neu vergeben werden. Eine 2022 für vier Jahre geschlossene Rahmenvereinbarung kommt 2026 wieder in den Wettbewerb.
In Österreich verschiebt sich die Saisonalität leicht, weil die Haushalte der Länder und Gemeinden anders getaktet sind; die Bekanntmachungen werden dort als Metadaten über data.gv.at veröffentlicht, während die Verfahren selbst auf dem Beschafferprofil oder auf privaten Plattformen wie vergabeportal.at und auftrag.at laufen. Scoutee erlaubt es, diese Beobachtung über Stichwörter, CPV-Codes und Region zu organisieren.
Quellen
- Europäische Kommission, Seite "Thresholds"
- BHO Legal, Neue Wertgrenzen 2026 für UVgO (Bund) und VOB/A
- Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge, BGBl. 2026 I Nr. 137
- Die Bundeswahlleiterin, Landtagswahlen
- Statistisches Bundesamt, Vergabestatistik
- § 15 VgV, Angebotsfrist im offenen Verfahren
- § 16 VgV, nicht offenes Verfahren
- § 20 VgV, zusätzliche Auskünfte und Fristverlängerung
- Beschaffungsamt des BMI, Datenservice Öffentlicher Einkauf