EU-weites Vergabeverfahren (Oberschwellenbereich)
Ab den EU-Schwellenwerten gilt das strenge Vergaberecht des GWB. Offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, Dialog: Regeln 2026 und Hinweise für KMU.
Aktualisiert am 5. September 2026
Das EU-weite Vergabeverfahren, in Deutschland Oberschwellenvergabe genannt, ist das strengste Regime der öffentlichen Auftragsvergabe. Es gilt zwingend, sobald der geschätzte Auftragswert die EU-Schwellenwerte erreicht. Anders als bei einer Unterschwellenvergabe bestimmt der Auftraggeber die Regeln nicht selbst: Teil 4 des GWB und die Vergabeverordnung geben Fristen, Bekanntmachungswege und den Ablauf jeder Stufe vor.
Wie es funktioniert
In den Jahren 2026 und 2027 betragen die EU-Schwellenwerte 140.000 € netto für Liefer- und Dienstleistungen zentraler Bundesbehörden, 216.000 € netto für Länder, Kommunen und die übrigen öffentlichen Auftraggeber, 432.000 € netto für Sektorenauftraggeber und 5.404.000 € netto für Bauleistungen. Ab diesen Beträgen muss der Auftraggeber eines der gesetzlich vorgesehenen Verfahren wählen.
Das offene Verfahren und das nicht offene Verfahren mit Teilnahmewettbewerb stehen gleichrangig zur Wahl und schließen jede Verhandlung aus. Das Verhandlungsverfahren und der wettbewerbliche Dialog sind öffentlichen Auftraggebern nur in den gesetzlich genannten Fällen erlaubt, etwa wenn der Bedarf nicht ohne Anpassung verfügbarer Lösungen gedeckt werden kann. Sektorenauftraggeber haben die freie Wahl.
Jede Oberschwellenvergabe bedeutet: Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt über TED und Nachweis im nationalen Bekanntmachungsdienst, gesetzliche Mindestfristen für Teilnahmeanträge und Angebote, Annahme der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung, Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB, eine Wartefrist vor dem Zuschlag und eine Vergabebekanntmachung nach Abschluss.
Was das für ein Unternehmen bedeutet
Oberschwellenvergaben betreffen große Volumina und ziehen professionelle Wettbewerber an. Im Gegenzug bieten sie volle Sichtbarkeit: bekannt gemachte Ausschreibungen, ausreichende Fristen, im Voraus veröffentlichte Kriterien, Auskunft über die Gründe der Ablehnung. Wer einen Rechtsverstoß feststellt, kann vor dem Zuschlag ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten.
Für KMU führt der Zugang meist über die Losaufteilung, die nach § 97 Absatz 4 GWB der Regelfall ist und Großaufträge in erreichbare Lose zerlegt, oder über eine Bietergemeinschaft. Die Formalien sind unerbittlich: Ein fehlender Nachweis oder eine verspätete Abgabe genügt, um ein gutes Angebot auszuschließen.
Beispiel
Ein Bundesland schreibt die Reinigung seiner beruflichen Schulen neu aus, geschätzter Wert 4.800.000 € netto über vier Jahre. Der Schwellenwert von 216.000 € ist weit überschritten: Das Land führt ein offenes Verfahren durch, bekannt gemacht über TED und den nationalen Bekanntmachungsdienst, aufgeteilt in zwölf regionale Lose. Ein Reinigungsunternehmen mit vierzig Beschäftigten gewinnt zwei Lose in seinem Landkreis.
Häufige Fragen
Darf ein Auftraggeber unterhalb der Schwellen EU-weit ausschreiben?
Ja. Er kann freiwillig ein offenes Verfahren wählen, muss dann aber alle dessen Regeln einhalten und ist daran gebunden.
Woran erkennt man eine Oberschwellenvergabe?
An der Verfahrensart in der Bekanntmachung. Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt über TED ist ein sicheres Indiz.
Wie lange dauert ein solches Verfahren?
In der Regel mehrere Monate zwischen Bekanntmachung und Zuschlag, wegen der gesetzlichen Angebotsfristen, der Wertung und der Wartefrist vor dem Zuschlag.