Wettbewerblicher Dialog
Im wettbewerblichen Dialog entwickelt der Auftraggeber die Lösung gemeinsam mit ausgewählten Bewerbern, bevor Angebote abgegeben werden. Voraussetzungen und Ablauf.
Aktualisiert am 5. September 2026
Der wettbewerbliche Dialog ist ein EU-weites Vergabeverfahren, in dem ein öffentlicher Auftraggeber, der die technischen Mittel oder das rechtliche und finanzielle Konzept seines Vorhabens nicht selbst festlegen kann, mit ausgewählten Bewerbern eine oder mehrere Lösungen erarbeitet und sie erst danach zur Angebotsabgabe auffordert. Es ist das Verfahren komplexer Projekte, bei denen der Bedarf feststeht, der Weg dorthin aber nicht.
Wie es funktioniert
§ 119 Absatz 6 GWB und § 18 VgV eröffnen den wettbewerblichen Dialog unter denselben Voraussetzungen wie das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb: Der Bedarf kann nicht mit verfügbaren Lösungen gedeckt werden, es sind konzeptionelle oder innovative Lösungen nötig, der Auftrag ist wegen besonderer Umstände, Komplexität oder Risiken nicht ohne Verhandlung vergebbar, oder die Leistung lässt sich nicht hinreichend genau beschreiben. Sektorenauftraggeber können frei wählen. Das Verfahren betrifft Aufträge ab den EU-Schwellenwerten (140 000 € beziehungsweise 216 000 € netto für Liefer- und Dienstleistungen, 5 404 000 € netto für Bauleistungen); unterhalb steht mit der Verhandlungsvergabe ein vergleichbar flexibles Instrument bereit. In Österreich kennt das Bundesvergabegesetz den wettbewerblichen Dialog gleichlautend.
Das Verfahren läuft in drei Schritten ab. Der Auftraggeber veröffentlicht eine Auftragsbekanntmachung mit einer funktionalen Leistungsbeschreibung seiner Ziele und wählt anschließend die Bewerber aus, bei einer Begrenzung mindestens drei. Es folgt die Dialogphase: vertrauliche Einzelgespräche mit jedem Bewerber, die in mehreren aufeinanderfolgenden Stufen die Zahl der erörterten Lösungen verringern dürfen. Hat der Auftraggeber die geeignete Lösung erkannt, erklärt er den Dialog für abgeschlossen und fordert die verbliebenen Teilnehmer auf, auf dieser Grundlage endgültige Angebote abzugeben. Der Zuschlag ergeht nach den bekannt gegebenen Kriterien; über den Kern der Lösung wird nicht mehr verhandelt.
Die VgV erlaubt Aufwandsentschädigungen für die Teilnehmer, die angesichts des Arbeitsaufwands häufig vorgesehen sind.
Was das für Unternehmen bedeutet
Der wettbewerbliche Dialog verlangt erheblichen Einsatz: mehrere Monate Austausch, Studien, Termine, ein gebundenes Team. Betroffen sind vor allem große Infrastruktur-, IT- und Hochbauprojekte, bei denen KMU meist in einer Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmen eines Generalunternehmers mitwirken.
Für ein spezialisiertes Unternehmen ist die Mitwirkung in einer Bietergemeinschaft die Gelegenheit, einen Baustein der Lösung einzubringen und die Konzeption mitzugestalten. Prüfen Sie, ob die Bekanntmachung eine Aufwandsentschädigung vorsieht, und achten Sie darauf, dass Ihre Ideen nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden: Die Vertraulichkeit der vorgeschlagenen Lösungen ist ein Recht der Teilnehmer.
Beispiel
Ein Verkehrsverbund in Nordrhein-Westfalen will sein Ticketsystem modernisieren, geschätzt auf 9 000 000 € netto, ohne zu wissen, ob kontaktlose Karten, offenes Bezahlen mit Bankkarte oder eine App den Vorzug verdienen. Er startet einen wettbewerblichen Dialog, wählt drei Bietergemeinschaften aus und führt sechs Monate Gespräche. Ein KMU für fahrzeugseitige Entwerter, Mitglied der erfolgreichen Gemeinschaft, erhält einen erheblichen Anteil am Auftrag.
Häufige Fragen
Darf der Auftraggeber meine Lösung anderen Bewerbern zeigen?
Nein, nur mit Ihrer Zustimmung. Die Vertraulichkeit der Lösungen und der im Dialog ausgetauschten Informationen ist geschützt.
Werden Teilnehmer für den Aufwand bezahlt?
Die VgV lässt Aufwandsentschädigungen zu. Höhe und Bedingungen stehen in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen.
Worin liegt der Unterschied zum Verhandlungsverfahren?
Der Dialog betrifft die Definition der Lösung vor Angebotsabgabe. Das Verhandlungsverfahren betrifft bereits eingereichte Angebote.