Innovationspartnerschaft
Die Innovationspartnerschaft finanziert die Entwicklung einer noch nicht verfügbaren Lösung und deren Beschaffung. Phasen, Voraussetzungen und Chancen für KMU.
Aktualisiert am 5. September 2026
Die Innovationspartnerschaft ist ein öffentlicher Auftrag, der Forschung und Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder Bauleistung und den anschließenden Erwerb des Ergebnisses in einem einzigen Vertrag verbindet. Der Auftraggeber kann so die Entwicklung einer Lösung finanzieren, die es am Markt noch nicht gibt, ohne für den späteren Kauf ein neues Verfahren durchführen zu müssen.
Wie es funktioniert
§ 119 Absatz 7 GWB und § 19 der Vergabeverordnung erlauben die Innovationspartnerschaft nur, wenn der Bedarf des Auftraggebers nicht durch bereits am Markt verfügbare Lösungen gedeckt werden kann. Innovation ist dabei weit zu verstehen: neues oder deutlich verbessertes Produkt oder Verfahren, neue Vermarktungs- oder Organisationsmethode.
Die Vergabe folgt den Regeln des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, sobald die EU-Schwellenwerte erreicht sind – 140.000 € oder 216.000 € netto für Liefer- und Dienstleistungen je nach Auftraggeber, 5.404.000 € netto für Bauleistungen. Unterhalb dieser Werte kommt eine Unterschwellenvergabe in Betracht. Der Auftraggeber kann einen oder mehrere Partner auswählen.
Die Ausführung ist in aufeinanderfolgende Phasen gegliedert, die den Stufen von Forschung und Entwicklung entsprechen; jede Phase hat Zwischenziele und eine eigene Vergütung. Am Ende jeder Phase kann der Auftraggeber fortsetzen, die Zahl der Partner verringern oder die Partnerschaft beenden, wenn er sich dies im Vertrag vorbehalten hat. Werden die Ziele erreicht, erwirbt er die Lösung ohne neues Verfahren. Der Vertrag regelt zudem die Rechte an den Entwicklungsergebnissen. In Österreich ist die Innovationspartnerschaft im Bundesvergabegesetz gleichlautend geregelt.
Was das für ein Unternehmen bedeutet
Die Innovationspartnerschaft ist auf Start-ups und innovative KMU zugeschnitten: Sie finanziert die Entwicklung, sichert einen ersten öffentlichen Kunden und mündet in einen festen Auftrag, wenn die Lösung funktioniert. Es ist ein anspruchsvoller Vertrag mit vertraglichen Meilensteinen, gemeinsamer Steuerung und Klauseln zu den Schutzrechten, die sorgfältig zu verhandeln sind.
Prüfen Sie vor der Bewerbung, ob der Auftraggeber eine Markterkundung durchgeführt hat, die das Fehlen einer verfügbaren Lösung belegt, ob der Phasenplan zu Ihren Entwicklungskapazitäten passt und ob die Vergütung der Entwicklungsphase Ihre Kosten wirklich deckt. Die Innovationspartnerschaft unterscheidet sich vom Förderaufruf, der eine Zuwendung gewährt und den Geldgeber nicht zum Kauf verpflichtet.
Beispiel
Ein Abfallzweckverband in Nordrhein-Westfalen sucht einen Sensor, der den Füllstand von Unterflurcontainern zuverlässig in Echtzeit misst – etwas, das kein verfügbares Produkt leistet. Er schreibt eine Innovationspartnerschaft mit einem geschätzten Wert von 350.000 € netto aus, wählt zwei junge Unternehmen für eine vergütete Prototypenphase aus und behält jenes, dessen Prototyp die Tests besteht. Es rüstet anschließend im selben Vertrag 400 Container aus.
Häufige Fragen
Muss der Auftraggeber die entwickelte Lösung kaufen?
Nein. Er erwirbt sie nur, wenn sie die im Vertrag festgelegten Leistungsniveaus und Höchstkosten erreicht. Er kann die Partnerschaft am Ende jeder Phase beenden.
Wem gehören die Schutzrechte?
Das regelt der Vertrag. Üblich ist, dass die Rechte beim Unternehmen bleiben und der Auftraggeber ein Nutzungsrecht erhält; andere Gestaltungen sind möglich.
Kann ein einzelnes Unternehmen teilnehmen?
Ja. Der Auftraggeber kann aber auch mehrere Partner parallel binden, um die Lösungen über die Phasen hinweg zu vergleichen.