Förderaufruf (Projektaufruf)

Ein Förderaufruf finanziert Projekte, die die Bewerber selbst entwickeln. Er führt zu einer Zuwendung und unterliegt nicht dem Vergaberecht, sondern dem Zuwendungsrecht.

Aktualisiert am 5. September 2026

Ein Förderaufruf, oft auch Projektaufruf oder Förderbekanntmachung genannt, ist eine Ausschreibung, in der eine öffentliche Stelle ein Thema und ein Budget festlegt und Unternehmen, Vereine, Forschungseinrichtungen oder Kommunen einlädt, eigene Projekte vorzuschlagen. Die bestbewerteten Vorhaben erhalten eine Finanzierung, meist als Zuwendung. Damit fällt der Förderaufruf nicht unter das Vergaberecht.

Wie es funktioniert

Die Abgrenzung zum öffentlichen Auftrag liegt in der Initiative. Beim Auftrag definiert der Auftraggeber seinen Bedarf und bezahlt eine für ihn erbrachte Leistung. Beim Förderaufruf entwirft der Antragsteller das Projekt, führt es im eigenen Interesse durch, und die öffentliche Hand unterstützt es, weil es einem politischen Ziel dient: Innovation, Energiewende, Digitalisierung, Kultur, Gesundheit. Eine Zuwendung, die in Wahrheit eine bestellte Leistung vergütet, kann als öffentlicher Auftrag eingestuft werden, mit dem Risiko der Rückforderung.

Die wichtigsten Geldgeber in Deutschland sind der Bund mit seinen Projektträgern, die Bundesministerien für Wirtschaft, Forschung und Umwelt, die KfW, die Länder und ihre Förderbanken, die Kommunen sowie die in Deutschland verwalteten EU-Fonds. In Österreich übernehmen diese Rolle vor allem die Forschungsförderungsgesellschaft FFG, die Austria Wirtschaftsservice und die Länder. Die Förderrichtlinie regelt Antragsberechtigung, Auswahlkriterien, Fördersatz und Höchstbetrag, Zeitplan und Berichtspflichten. Eine Jury oder ein Gutachtergremium bewertet die Anträge; die Ausgewählten erhalten einen Zuwendungsbescheid oder schließen einen Fördervertrag.

Grundlage sind das Zuwendungsrecht der Haushaltsordnungen und das EU-Beihilfenrecht, nicht die Vergabeverordnung. Der Begriff wird gelegentlich auch für Verfahren verwendet, die in Wahrheit ein Planungswettbewerb oder eine gewöhnliche Vergabe sind: Die Unterlagen zeigen, welches Regime tatsächlich gilt.

Was das für ein Unternehmen bedeutet

Ein Förderaufruf passt zu einem Unternehmen, das ein innovatives oder gemeinnütziges Vorhaben verfolgt und eine Kofinanzierung sucht, keinen Kunden. Prüfen Sie zuerst die Antragsberechtigung: geforderter Standort, Pflicht zur Partnerschaft mit einer Forschungseinrichtung oder Kommune, Unternehmensgröße, Reifegrad des Vorhabens.

Planen Sie den Eigenanteil ein, denn die Förderung deckt selten alle Kosten, und den Aufwand für Berichte und Mittelabrufe, der regelmäßig unterschätzt wird. Anträge werden über eigene Portale eingereicht, mit harten Stichtagen.

Beispiel

Ein Land schreibt einen Förderaufruf zur Kreislaufwirtschaft im Bauwesen aus, dotiert mit 2.000.000 Euro, mit einer Förderung von höchstens 200.000 Euro je Projekt und einem Fördersatz von 50 Prozent. Ein mittelständischer Baustoffhersteller schließt sich mit einem örtlichen Abbruchunternehmen zusammen und schlägt ein Pilotvorhaben zur Wiederverwendung von Beton vor. Das Projekt wird unter vierzehn Anträgen ausgewählt; der Bescheid legt Meilensteine und einen Schlussbericht fest.

Häufige Fragen

Ist ein Förderaufruf ein Vergabeverfahren?

In der Regel nicht. Er vergibt Zuwendungen und richtet sich nach dem Zuwendungs- und Beihilfenrecht, nicht nach dem Vergaberecht.

Dürfen sich Unternehmen bewerben?

Ja, sofern der Aufruf nicht auf gemeinnützige Träger oder öffentliche Stellen beschränkt ist. Prüfen Sie den Abschnitt zur Antragsberechtigung.

Worin unterscheidet er sich von einer Interessenbekundung?

Das Interessenbekundungsverfahren sammelt Absichten, ohne zu finanzieren. Der Förderaufruf wählt Projekte aus, die finanziert werden.

Verwandte Begriffe

Glossar der öffentlichen Auftragsvergabe