Planungswettbewerb
Der Planungswettbewerb nach VgV und RPW lässt ein Preisgericht anonym den besten Entwurf küren. Ablauf, Preisgelder, EU-Schwellenwerte 2026 und Tipps für KMU.
Aktualisiert am 5. September 2026
Der Planungswettbewerb ist das Verfahren, mit dem ein öffentlicher Auftraggeber nach dem Votum eines unabhängigen Preisgerichts einen Plan oder Entwurf auswählt, vor allem in Architektur, Stadtplanung, Ingenieurwesen und Datenverarbeitung. In der Praxis dient er überwiegend dazu, den Auftrag für die Objekt- und Fachplanung öffentlicher Bauvorhaben zu vergeben.
Wie es funktioniert
Rechtsgrundlage sind die §§ 69 bis 72 der Vergabeverordnung (VgV); inhaltlich richtet sich die Durchführung nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013), die der Bund und die meisten Länder für verbindlich erklärt haben. Der Wettbewerb kann offen oder nicht offen sein. Meist ist er nicht offen: Der Auftraggeber veröffentlicht eine Wettbewerbsbekanntmachung, wählt über einen Teilnahmewettbewerb eine begrenzte Zahl von Büros aus und lässt sie auf Grundlage einer Auslobung Arbeiten einreichen (Vorentwurf, Pläne, Erläuterungsbericht).
Ein Preisgericht, dessen Fachpreisrichter mehrheitlich von der Verwaltung unabhängig und im jeweiligen Fach qualifiziert sein müssen, beurteilt die Arbeiten anonym, bildet eine Rangfolge und begründet seine Empfehlung. Anschließend verhandelt der Auftraggeber den Planungsauftrag mit einem oder mehreren Preisträgern, und zwar ohne neue Bekanntmachung. Alle Teilnehmer mit zulassungsfähigen Arbeiten erhalten eine Wettbewerbssumme, deren Höhe in der Auslobung steht.
Erreichen die Planungshonorare die EU-Schwellenwerte (140 000 € netto für oberste Bundesbehörden, 216 000 € netto für Länder, Kommunen und sonstige öffentliche Auftraggeber), gilt europäisches Vergaberecht. Ein Wettbewerbszwang besteht in Deutschland anders als in Frankreich nicht; viele Länder und Förderprogramme verlangen ihn jedoch für bedeutende Hochbauten. In Österreich regeln das Bundesvergabegesetz und die Wettbewerbsordnung Architektur (WOA) der Länderkammern ein weitgehend gleiches Verfahren.
Was das für Unternehmen bedeutet
Betroffen sind vor allem Architektur- und Landschaftsarchitekturbüros sowie Ingenieurbüros. Ein Wettbewerbsbeitrag ist Planungsarbeit, die nur teilweise über die Wettbewerbssumme vergütet wird: eine Investition, die man gezielt auswählen sollte.
Für ein kleines Büro entscheidet die Bewerbungsphase. Referenzen, Teamzusammensetzung und nachgewiesene Fachkompetenzen zählen. Viele Auslobungen verlangen ein vollständiges Team aus Architekt, Tragwerksplanung, technischer Gebäudeausrüstung und Bauphysik, was schon zur Bewerbung eine Bietergemeinschaft nahelegt. Die Anonymität der Arbeiten sorgt dafür, dass der Entwurf zählt, nicht der Bekanntheitsgrad des Büros.
Beispiel
Eine Gemeinde in Niedersachsen baut eine achtzügige Grundschule. Das geschätzte Planungshonorar liegt bei 480 000 € netto und damit über 216 000 €: Sie lobt einen nicht offenen Planungswettbewerb aus. Von fünfundzwanzig Bewerbungen werden drei Teams zugelassen, die je einen Vorentwurf gegen eine Wettbewerbssumme von 15 000 € netto einreichen. Das Preisgericht setzt ein junges Büro mit fünf Mitarbeitenden und einem örtlichen Tragwerksplaner auf Rang eins; mit ihm verhandelt die Gemeinde anschließend den Planungsvertrag.
Häufige Fragen
Ist der Planungswettbewerb Architekten vorbehalten?
Nein. Er kann jede Planungsleistung betreffen, wird aber überwiegend im Hochbau eingesetzt.
Werden nicht ausgewählte Bewerber entschädigt?
Zugelassene Teilnehmer erhalten eine Wettbewerbssumme, wenn ihre Arbeit den Bedingungen der Auslobung entspricht. Wer schon im Teilnahmewettbewerb ausscheidet, erhält nichts.
Bekommt der erste Preisträger automatisch den Auftrag?
Der Auftraggeber verhandelt mit einem oder mehreren Preisträgern. Die Empfehlung des Preisgerichts bindet ihn nicht, wird aber selten übergangen.