Bietergemeinschaft und Arbeitsgemeinschaft

Mit einer Bietergemeinschaft bewerben sich mehrere Unternehmen gemeinsam um einen öffentlichen Auftrag. Haftung, Bevollmächtigter und Vorteile für kleine Betriebe.

Aktualisiert am 5. September 2026

Eine Bietergemeinschaft ist der befristete Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die sich gemeinsam um einen öffentlichen Auftrag bewerben, ohne eine gemeinsame Gesellschaft zu gründen. Jedes Mitglied steht in unmittelbarer Vertragsbeziehung zum Auftraggeber; eines von ihnen vertritt die Gemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter. Erhält sie den Zuschlag, führt sie den Auftrag als Arbeitsgemeinschaft, kurz ARGE, aus.

Wie es funktioniert

§ 43 VgV und § 6 VOB/A stellen Bietergemeinschaften Einzelbietern gleich und verbieten dem Auftraggeber, für die Bewerbung eine bestimmte Rechtsform zu verlangen. Rechtlich ist die Bietergemeinschaft eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts; ihre Mitglieder haften dem Auftraggeber grundsätzlich als Gesamtschuldner für die gesamte Leistung. Eine der französischen Aufteilung in konjunkte und solidarische Gemeinschaften entsprechende Wahlmöglichkeit gibt es nicht: Die gesamtschuldnerische Haftung ist der Regelfall, und die meisten Auftraggeber verlangen sie ausdrücklich in der Bietergemeinschaftserklärung. Wer nur einen abgegrenzten Teil verantworten möchte, arbeitet stattdessen mit einer Losaufteilung oder als Nachunternehmen.

Der Auftraggeber darf nach dem Zuschlag verlangen, dass die Gemeinschaft eine bestimmte Rechtsform annimmt, wenn das für die ordnungsgemäße Ausführung erforderlich ist und er es vorher angekündigt hat. Ein Unternehmen darf sich in demselben Los grundsätzlich nicht an mehreren Bietergemeinschaften beteiligen und nicht gleichzeitig allein und in einer Gemeinschaft anbieten; das kann kartellrechtlich als Wettbewerbsbeschränkung gewertet werden.

Jedes Mitglied reicht eine eigene Eignungserklärung ein (EEE oder das Formblatt des Auftraggebers); die Leistungsfähigkeit wird gemeinsam betrachtet. Das Angebotsschreiben unterzeichnen alle Mitglieder oder der Bevollmächtigte mit entsprechender Vollmacht. Er koordiniert die Ausführung und ist einziger Ansprechpartner des Auftraggebers.

Was das für Unternehmen bedeutet

Die Bietergemeinschaft ist eines der wirksamsten Mittel für KMU, an öffentliche Aufträge zu kommen. Sie erlaubt es, auf einen zu großen oder fachlich zu breiten Auftrag zu bieten, indem sich Kompetenzen ergänzen: Elektro- und Sanitärbetrieb für ein technisches Los, Planungsbüro und Ausführender, zwei Landschaftsbaubetriebe für ein großes Gebiet.

Schließen Sie vor der Abgabe einen Bietergemeinschaftsvertrag, der die Aufteilung von Leistungen und Zahlungen, die Rolle des Bevollmächtigten, Versicherungen, Gewährleistung und den Umgang mit Streitfällen regelt. Weil Sie gesamtschuldnerisch haften, prüfen Sie die Bonität und die Zuverlässigkeit Ihrer Partner: Die Bewerbung wird abgelehnt, wenn bei einem Mitglied ein Ausschlussgrund vorliegt.

Beispiel

Ein Landkreis in Bayern vergibt Straßenbauarbeiten in einem einzigen Los, geschätzt auf 1 800 000 € netto über zwei Jahre. Zwei mittelständische Tiefbauunternehmen, die das Volumen allein nicht stemmen könnten, bilden eine Bietergemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung. Das eine übernimmt Erdbau und Fahrbahn, das andere Bordsteine, Leitungen und Beschilderung. Sie reichen ein gemeinsames Angebot ein und setzen sich gegen zwei bundesweit tätige Konzerne durch.

Häufige Fragen

Worin unterscheidet sich die Bietergemeinschaft von der Nachunternehmerschaft?

In der Bietergemeinschaft ist jedes Mitglied Vertragspartner des Auftraggebers und wird direkt bezahlt. Ein Nachunternehmen hat nur einen Vertrag mit dem Auftragnehmer.

Muss man dafür eine Gesellschaft gründen?

Nein. Die Bietergemeinschaft ist eine befristete Gesellschaft bürgerlichen Rechts; ein schriftlicher Vertrag zwischen den Mitgliedern genügt.

Haften alle Mitglieder für den gesamten Auftrag?

In aller Regel ja. Die Vergabeunterlagen verlangen meist eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder für die vollständige Leistung.

Verwandte Begriffe

Glossar der öffentlichen Auftragsvergabe