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Unternehmen, Bewerber, Bieter, Auftragnehmer

Unternehmen, Bewerber, Bieter, Auftragnehmer: die Rollen eines Betriebs im Vergabeverfahren. Definitionen, Eignung, Ausschlussgründe und Pflichten.

Hauptmarkt: Deutschland

Aktualisiert am 5. September 2026

Unternehmen ist im Vergaberecht jede natürliche oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen am Markt anbietet. Bewerber ist, wer sich um die Teilnahme an einem Verfahren bewirbt; Bieter ist, wer ein Angebot abgibt; Auftragnehmer ist, wer den Zuschlag erhalten und den Vertrag geschlossen hat.

Wie es funktioniert

Die Begriffe beschreiben die aufeinanderfolgenden Rollen in einem Verfahren. Jedes Unternehmen, jeder Handwerksbetrieb, jeder Freiberufler, jeder Verein und sogar eine öffentliche Stelle kann Unternehmen in diesem Sinne sein. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht erforderlich, und eine Bietergemeinschaft kann sich bewerben, ohne eine gemeinsame Gesellschaft zu gründen.

Der Bewerber muss belegen, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe der §§ 123 und 124 GWB vorliegen – rechtskräftige Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten, nicht gezahlte Steuern oder Sozialabgaben, Insolvenz ohne Fortführung, schwere Verfehlungen – und dass er die geforderte Eignung besitzt: Befähigung zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Erklärt wird dies über die Eigenerklärungen der Vergabestelle oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung; im Bauwesen wird häufig ein Präqualifikationsnachweis aus dem Verzeichnis PQ-VOB akzeptiert.

Der Bieter ist an sein Angebot während der in den Bewerbungsbedingungen genannten Bindefrist gebunden. Im offenen Verfahren werden Eignungsnachweise und Angebot zusammen eingereicht; im nicht offenen Verfahren werden zunächst die Bewerber im Teilnahmewettbewerb ausgewählt und nur die zugelassenen werden Bieter. Der Auftragnehmer schließlich führt den Auftrag aus und haftet für dessen ordnungsgemäße Erfüllung, auch für seine Nachunternehmer.

Was das für ein Unternehmen bedeutet

Ein Kleinbetrieb ist ein Unternehmen im vergaberechtlichen Sinn wie ein Konzern. Eignungsanforderungen müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu ihm im angemessenen Verhältnis stehen; ein geforderter Mindestjahresumsatz darf grundsätzlich das Doppelte des geschätzten Auftragswerts nicht übersteigen.

Halten Sie eine aktuelle Bewerbungsmappe bereit: Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt und Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Handelsregisterauszug, Versicherungsnachweis, Referenzen, Personal- und Geräteliste. Reichen die eigenen Kapazitäten nicht, können Sie sich auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen – Nachunternehmer oder Mitglied einer Bietergemeinschaft –, wenn Sie nachweisen, dass Ihnen diese Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.

Ein junges Unternehmen ohne Referenzen kann seine Leistungsfähigkeit auf anderem Weg belegen, etwa über die Qualifikation seiner Beschäftigten.

Beispiel

Eine fünf Jahre alte Softwarefirma mit fünf Beschäftigten bewirbt sich im Teilnahmewettbewerb einer Universität in Baden-Württemberg um den Relaunch eines Studierendenportals mit einem geschätzten Wert von 180.000 € netto. Als Bewerberin belegt sie ihre Leistungsfähigkeit über die Lebensläufe ihrer Entwickler und zwei private Referenzen. Zugelassen, wird sie mit der Angebotsabgabe Bieterin. Nach dem Zuschlag unterzeichnet sie den Vertrag und wird Auftragnehmerin.

Häufige Fragen

Darf sich ein Unternehmen in der Insolvenz bewerben?

Ja, wenn das Verfahren die Fortführung des Betriebs erlaubt und das Unternehmen nachweist, den Auftrag über die voraussichtliche Laufzeit ausführen zu können. Der Ausschluss ist hier fakultativ.

Ist ein Einzelunternehmer ein Unternehmen im Sinne des Vergaberechts?

Ja. Jede Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, kann sich bewerben, sofern sie steuerlich und sozialversicherungsrechtlich einwandfrei ist.

Was unterscheidet Bewerber und Bieter?

Der Bewerber möchte teilnehmen, der Bieter hat ein Angebot abgegeben. Im offenen Verfahren ist das Unternehmen beides zugleich.

Verwandte Begriffe

Glossar der öffentlichen Auftragsvergabe