Teilnahmewettbewerb
Der Teilnahmewettbewerb ist die erste Stufe zweistufiger Vergabeverfahren: Unternehmen weisen ihre Eignung nach, der Auftraggeber wählt einige von ihnen aus.
Aktualisiert am 5. September 2026
Der Teilnahmewettbewerb ist die erste Stufe eines zweistufigen Vergabeverfahrens: Interessierte Unternehmen reichen einen Teilnahmeantrag mit dem Nachweis ihrer Eignung ein, und der Auftraggeber wählt daraus die Bewerber aus, die anschließend zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Preise werden in dieser Stufe nicht abgefragt.
Wie es funktioniert
Ein Teilnahmewettbewerb eröffnet das nicht offene Verfahren, das Verhandlungsverfahren, den wettbewerblichen Dialog, den nicht offenen Planungswettbewerb und die Innovationspartnerschaft. Unterhalb der EU-Schwellenwerte heißt das Gegenstück beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb. Die Auftragsbekanntmachung nennt die Eignungskriterien, die einzureichenden Nachweise, die Frist für den Teilnahmeantrag und die Zahl der Bewerber, die aufgefordert werden sollen. Nach § 16 der Vergabeverordnung beträgt die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge im nicht offenen Verfahren mindestens 30 Tage (verified 2026-09-05).
Das Vergaberecht begrenzt, was verlangt werden darf: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Umsatzzahlen, Referenzen vergleichbarer Leistungen, Personal und technische Ausstattung, Zertifikate und Qualifikationen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder eine Präqualifizierung ersetzt die meisten dieser Einzelnachweise.
Der Auftraggeber schließt Bewerber aus, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, und wählt aus den übrigen anhand der angekündigten Auswahlkriterien aus. Die Vergabeverordnung schreibt Mindestzahlen an aufzufordernden Bewerbern vor, sofern genügend geeignete Bewerbungen vorliegen. Nur die ausgewählten Bewerber erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vergabeunterlagen.
Was das für ein Unternehmen bedeutet
In dieser Stufe werden Sie an Ihrer Leistungsfähigkeit gemessen, nicht an Ihrem Angebot. Wählen Sie Referenzen, die dem Auftrag nach Gegenstand und Größe nahekommen, beschreiben Sie sie präzise und legen Sie Belege bei: Bescheinigungen über ordnungsgemäße Ausführung, Abnahmeprotokolle, Ansprechpartner beim Auftraggeber.
Reichen die eigenen Kapazitäten nicht, können Sie sich auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, in einer Bietergemeinschaft oder über eine Verpflichtungserklärung eines Nachunternehmers. Häufigster Ausschlussgrund bleibt der unvollständige Antrag: Gehen Sie die Nachweisliste Zeile für Zeile durch, bevor Sie einreichen.
Beispiel
Das Klinikum Weiherbach führt ein nicht offenes Verfahren für die Wartung seiner Bildgebungsgeräte durch, geschätzter Wert 900.000 Euro netto über vier Jahre. Der Teilnahmewettbewerb verlangt drei Referenzen aus der medizinischen Bildgebung der letzten fünf Jahre und einen Versicherungsnachweis. Elf Unternehmen bewerben sich, zwei scheiden mangels Referenzen aus, fünf werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Häufige Fragen
Muss der Preis schon im Teilnahmeantrag stehen?
Nein. Preis und Konzept werden erst in der zweiten Stufe verlangt, nach der Auswahl der Bewerber.
Darf der Auftraggeber nicht angekündigte Nachweise verlangen?
Nein. Die Liste steht in der Bekanntmachung und den Unterlagen und darf im laufenden Verfahren nicht erweitert werden.
Wie viele Bewerber werden ausgewählt?
Die Zahl wird vorab bekannt gemacht und muss die Mindestzahl der Vergabeverordnung einhalten, sofern genügend geeignete Bewerber vorhanden sind.