Nicht offenes Verfahren
Das nicht offene Verfahren wählt zuerst Bewerber aus, nur diese geben ein Angebot ab. Stufen, Fristen der VgV und Hinweise für kleine und mittlere Unternehmen.
Aktualisiert am 5. September 2026
Das nicht offene Verfahren ist die zweistufige Form der Ausschreibung: Der Auftraggeber wählt zunächst Bewerber nach ihrer Eignung aus und fordert nur diese zur Angebotsabgabe auf. Wie in jeder Ausschreibung wird der Zuschlag ohne Verhandlung erteilt. Unterhalb der EU-Schwellenwerte entspricht dem die beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb.
Wie es funktioniert
Oberhalb der EU-Schwellenwerte (140.000 Euro netto für Liefer- und Dienstleistungen oberster Bundesbehörden, 216.000 Euro netto für die übrigen öffentlichen Auftraggeber, 5.404.000 Euro netto für Bauleistungen) steht das nicht offene Verfahren gleichrangig neben dem offenen Verfahren; der Auftraggeber muss seine Wahl nicht besonders begründen.
Erste Stufe: Die Auftragsbekanntmachung eröffnet einen Teilnahmewettbewerb. Die Unternehmen reichen Referenzen, Umsatzzahlen, Angaben zu Personal und Ausstattung ein, in der Regel über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder eine Präqualifizierung. Der Auftraggeber prüft die Eignung und wählt anhand der angekündigten Auswahlkriterien aus. Nach § 16 der Vergabeverordnung beträgt die Frist für die Teilnahmeanträge mindestens 30 Tage (verified 2026-09-05).
Zweite Stufe: Die ausgewählten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen und die Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Angebotsfrist beträgt ebenfalls mindestens 30 Tage ab Absendung der Aufforderung und verkürzt sich bei elektronischer Angebotsabgabe. Die Angebote werden nach den gewichteten Zuschlagskriterien gewertet, danach folgt der Zuschlag.
Was das für ein Unternehmen bedeutet
Die erste Stufe filtert nach Leistungsfähigkeit, nicht nach Preis. Der Teilnahmeantrag muss deshalb makellos sein: aktuelle und vergleichbare Referenzen, Personalzahlen, Zertifikate, gültige Bescheinigungen. Ein kleineres Unternehmen ohne unmittelbar passende Referenzen kann ähnliche Projekte anführen oder sich in einer Bietergemeinschaft zusammenschließen.
Die Auswahl garantiert nichts, verkleinert aber das Feld auf wenige Wettbewerber. Das ist der Moment, in das Konzept zu investieren. Nach der Abgabe gibt es allerdings weder Gespräch noch Nachbesserung.
Beispiel
Der Landkreis Hohensole führt ein nicht offenes Verfahren für die Wartung seiner Aufzugsanlagen durch, geschätzt 900.000 Euro netto über vier Jahre. Acht Unternehmen bewerben sich, fünf werden aufgrund ihrer Referenzen und ihres Bereitschaftsdienstes ausgewählt. Ein regionaler Betrieb mit dreißig Beschäftigten, zugelassen dank einer Kooperation mit einem Hersteller, gibt ein Angebot ab und gewinnt über das Kriterium der Entstörungszeit.
Häufige Fragen
Wie viele Bewerber werden aufgefordert?
Der Auftraggeber gibt die Zahl in der Bekanntmachung an und muss die Mindestzahl der Vergabeverordnung einhalten, sofern genügend geeignete Bewerber vorhanden sind.
Kann ich meinen Teilnahmeantrag nach Fristablauf ergänzen?
Nur wenn der Auftraggeber Unterlagen nachfordert, und dann für alle Bewerber gleich. Verlassen Sie sich nicht darauf: Reichen Sie vollständig ein.
Warum wählt ein Auftraggeber dieses Verfahren?
Um bei technisch anspruchsvollen Aufträgen die Zahl der zu wertenden Angebote zu begrenzen oder um nur Angebote von Unternehmen zu erhalten, deren Eignung er geprüft hat.