Offenes Verfahren
Im offenen Verfahren kann jedes Unternehmen einstufig ein Angebot abgeben. Ablauf, Fristen nach der VgV, Schwellenwerte 2026 und Hinweise für den Mittelstand.
Aktualisiert am 5. September 2026
Das offene Verfahren ist die Form der Ausschreibung, bei der jedes interessierte Unternehmen ohne vorherige Auswahl ein Angebot abgeben kann. Eignungsnachweise und Angebot werden gleichzeitig eingereicht, in einer einzigen Stufe, und der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot, ohne zu verhandeln. Unterhalb der EU-Schwellenwerte heißt das gleiche Verfahren öffentliche Ausschreibung.
Wie es funktioniert
Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist das offene Verfahren eines der beiden Regelverfahren, die der Auftraggeber ohne besondere Begründung wählen darf. Die Schwellen liegen 2026 bei 140.000 Euro netto (Liefer- und Dienstleistungen oberster Bundesbehörden), 216.000 Euro netto (Liefer- und Dienstleistungen der übrigen öffentlichen Auftraggeber, also auch der Länder und Kommunen) und 5.404.000 Euro netto (Bauleistungen).
Der Ablauf ist geradlinig. Der Auftraggeber veröffentlicht eine Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt und im nationalen Bekanntmachungsservice; die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform frei abrufbar. Nach § 15 der Vergabeverordnung beträgt die Angebotsfrist im offenen Verfahren mindestens 35 Tage ab Absendung der Bekanntmachung, mit elektronischer Angebotsabgabe mindestens 30 Tage und in nachweislich dringlichen Fällen mindestens 15 Tage (verified 2026-09-05). Die Unternehmen reichen ein vollständiges Angebot ein: Eignungsnachweise beziehungsweise die Einheitliche Europäische Eigenerklärung, das Angebotsschreiben, die Preise und das Konzept. Der Auftraggeber prüft Eignung und Vollständigkeit, schließt unzulässige Angebote aus, wertet die übrigen nach den gewichteten Kriterien und erteilt den Zuschlag. Er darf Aufklärung verlangen, aber keine Änderung des Angebots.
Was das für ein Unternehmen bedeutet
Das offene Verfahren ist das zugänglichste: keine Vorauswahl, gleiche Information für alle. Es ist zugleich das formstrengste. Alles entscheidet sich mit der Abgabe, eine zweite Chance gibt es nicht.
Prüfen Sie den Abgabetermin schon beim Lesen der Bekanntmachung und geben Sie am Vortag ab, denn die Vergabeplattformen kennen keine Kulanz bei Verspätung. Nutzen Sie die Bieterfragen, um Unklarheiten der Leistungsbeschreibung zu klären; die Antworten gehen an alle Bieter. Und kalkulieren Sie genau: Der Preis lässt sich später nicht mehr ändern.
Beispiel
Das Klinikum Sankt Marien schreibt Wäschereileistungen im offenen Verfahren aus, geschätzt 380.000 Euro netto über drei Jahre und damit über dem Schwellenwert von 216.000 Euro. Drei Unternehmen bieten. Eine regionale Wäscherei mit zwanzig Beschäftigten erhält den Zuschlag: Ihr Preis liegt leicht über dem des bundesweiten Anbieters, ihr Konzept zur Wäschekennzeichnung bringt ihr jedoch mehr Punkte.
Häufige Fragen
Worin unterscheidet es sich vom nicht offenen Verfahren?
Im nicht offenen Verfahren wählt der Auftraggeber zuerst Bewerber aus, und nur diese geben ein Angebot ab. Im offenen Verfahren läuft alles in einer für alle zugänglichen Stufe.
Darf der Auftraggeber über mein Angebot sprechen?
Er darf nur aufklären oder fehlende Unterlagen nachfordern. Verhandlungen über Preis oder Inhalt sind im offenen Verfahren unzulässig.
Hat ein kleines Unternehmen Chancen?
Ja, vor allem bei Vergaben in Fachlosen und wenn die Qualität schwer gewichtet ist. Die Sorgfalt der Unterlagen zählt mehr als die Größe des Betriebs.