Bekanntmachungsservice des Bundes
Der Bekanntmachungsservice unter oeffentlichevergabe.de bündelt deutsche Vergabebekanntmachungen. Funktionsweise, Grenzen und Nutzung für die Marktbeobachtung.
Aktualisiert am 5. September 2026
Der Bekanntmachungsservice ist der zentrale amtliche Nachweis für Vergabebekanntmachungen in Deutschland: Auftragsbekanntmachungen, Berichtigungen, Vergabebekanntmachungen und Konzessionsbekanntmachungen. Er wird vom Bund betrieben und ist unter oeffentlichevergabe.de kostenlos erreichbar (verified 2026-09-05); die frühere Adresse bekanntmachungsservice.de leitet dorthin weiter. Anders als in Frankreich gibt es kein einzelnes amtliches Bulletin mit Veröffentlichungspflicht für alle Auftraggeber: Deutschland arbeitet mit einem Datendienst, der die Bekanntmachungen der vielen Vergabeplattformen einsammelt und maschinenlesbar bereitstellt.
Wie es funktioniert
Der Auftraggeber erstellt seine Bekanntmachung auf der Vergabeplattform, die er ohnehin für das Verfahren nutzt. Von dort wird sie im Format eForms-DE an den Bekanntmachungsservice übermittelt und, oberhalb der EU-Schwellenwerte, zusätzlich an das EU-Amtsblatt über TED weitergegeben. Die Veröffentlichung selbst ist für Unternehmen wie für Auftraggeber kostenfrei.
Recherchiert wird nach Stichwort, Ausführungsort, Verfahrensart, CPV-Code und Frist. Die Daten stehen zusätzlich als offene Schnittstelle bereit, sodass Marktbeobachtungsdienste sie automatisiert auswerten können. Der Service deckt Bund, Länder, Kommunen, Hochschulen, Kliniken und Sektorenauftraggeber ab, soweit deren Plattformen angebunden sind.
Ergänzend bleibt das Portal service.bund.de als Einstieg für Ausschreibungen des Bundes bestehen. Österreich kennt ebenfalls kein einzelnes Amtsblatt: Bekanntmachungen erscheinen auf privaten Plattformen wie ANKÖ und auftrag.at, die Kerndaten werden als offene Daten über data.gv.at veröffentlicht.
Was das für ein Unternehmen bedeutet
Der Bekanntmachungsservice ist der beste Einstieg, um mittlere und große Aufträge in ganz Deutschland zu finden. Ein KMU sollte dort eine feste Suche einrichten, die Fachbegriffe, eigene CPV-Codes und das Einzugsgebiet kombiniert.
Kennen Sie aber die Grenzen. Unterschwellige Aufträge, die eine Kommune nur auf ihrer eigenen Plattform oder im Amtsblatt bekannt macht, tauchen nicht zwingend auf. Nicht jede Landes- oder Kommunalplattform liefert vollständig zu. Ergänzen Sie die Suche deshalb um die Vergabeplattformen Ihrer Region, etwa den Vergabemarktplatz Ihres Landes.
Die Bekanntmachung selbst ist nur eine Zusammenfassung. Die vollständigen Vergabeunterlagen laden Sie auf der in der Bekanntmachung genannten Plattform herunter, am besten angemeldet, damit Sie Änderungen automatisch erhalten.
Beispiel
Eine Stadt will die Wartung ihrer Heizungsanlagen für vier Jahre vergeben, geschätzt 240.000 Euro netto. Der Wert liegt über dem EU-Schwellenwert von 216.000 Euro für kommunale Auftraggeber: Die Stadt veröffentlicht im EU-Amtsblatt und im Bekanntmachungsservice, mit Link auf ihre Vergabeplattform. Ein Betrieb der technischen Gebäudeausrüstung findet die Bekanntmachung über den CPV-Code für Heizungswartung und lädt die Unterlagen herunter.
Häufige Fragen
Kostet die Nutzung etwas?
Nein. Suche und Abruf sind frei, ebenso der Zugriff auf die offenen Daten.
Sind dort alle deutschen Aufträge zu finden?
Nein. Oberhalb der EU-Schwellenwerte praktisch vollständig, unterhalb je nach Auftraggeber und Anbindung der Plattform. Kleine kommunale Aufträge fehlen häufig.
Was unterscheidet den Bekanntmachungsservice von einer Vergabeplattform?
Der Bekanntmachungsservice sammelt und veröffentlicht die Bekanntmachungen. Das Verfahren selbst, also Unterlagen, Bieterfragen und Angebotsabgabe, läuft auf der Vergabeplattform des Auftraggebers.
Verwandte Begriffe
- EU-Amtsblatt und TED
- Auftragsbekanntmachung
- Schwellenwerte im Vergaberecht
- Vergabeplattform
- Vergabebekanntmachung
Scoutee wertet den Bekanntmachungsservice und die Plattformen der Länder aus und meldet Ihnen, was zu Ihren Kriterien passt.