Berichtigung der Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen

Eine Berichtigung ändert eine laufende Ausschreibung: Unterlagen, Fristen, Kriterien. Wie man sie bemerkt und im eigenen Angebot berücksichtigt.

Aktualisiert am 5. September 2026

Eine Berichtigung ist die vom Auftraggeber veröffentlichte Änderung eines laufenden Vergabeverfahrens: Fehler in der Auftragsbekanntmachung, aktualisierte Unterlage der Vergabeunterlagen, Verschiebung der Angebotsfrist, Klarstellung zu den Kriterien. Sie gilt für alle Bieter gleichermaßen.

Wie es funktioniert

Wurde die ursprüngliche Bekanntmachung im EU-Amtsblatt oder im nationalen Bekanntmachungsdienst veröffentlicht, erscheint die Berichtigung als Änderungsbekanntmachung auf demselben Weg und verweist auf die ursprüngliche Bekanntmachung. Änderungen der Vergabeunterlagen selbst werden auf der Vergabeplattform eingestellt; die Unternehmen, die die Unterlagen angemeldet heruntergeladen haben, erhalten eine Benachrichtigung.

Das Vergaberecht setzt dieser Praxis Grenzen. Der Auftraggeber darf die Vergabeunterlagen ändern, muss dabei aber die Gleichbehandlung wahren und den Bietern ausreichend Zeit lassen, die Änderungen einzuarbeiten. Werden wesentliche Angaben geändert, ist die Angebotsfrist zu verlängern; die Vergabeverordnung schreibt eine angemessene Verlängerung vor, wenn zusätzliche Informationen nicht rechtzeitig erteilt oder die Unterlagen erheblich geändert werden. Eine zu tiefgreifende Änderung – etwa des Auftragsgegenstands oder der Zuschlagskriterien – zwingt zur Aufhebung und Neuausschreibung.

Antworten auf Bieterfragen, die die Unterlagen präzisieren oder ändern, gehen an alle Unternehmen und haben denselben Rang wie eine Berichtigung.

Was das für ein Unternehmen bedeutet

Eine übersehene Berichtigung ist ein erhebliches Risiko: Ihr Angebot kann auf einer veralteten Leistungsbeschreibung, einer falschen Frist oder einer falschen Kalkulation beruhen. So vermeiden Sie das:

  • Laden Sie die Vergabeunterlagen stets angemeldet herunter, nie anonym, damit Sie Benachrichtigungen erhalten.
  • Beobachten Sie Ihr Postfach und den Kommunikationsbereich des Verfahrens bis zur Abgabe und prüfen Sie am Vortag der Angebotsfrist ein letztes Mal.
  • Bewahren Sie jede Fassung der Unterlagen auf und notieren Sie, was sich geändert hat.
  • Ändert die Berichtigung eine Menge oder eine Leistung, kalkulieren Sie neu.

Eine späte Berichtigung, die die Unterlagen umwirft, ohne die Frist zu verlängern, rechtfertigt eine Bitte um Verlängerung und, wenn der Auftraggeber nicht abhilft, eine Rüge und ein Nachprüfungsverfahren.

Beispiel

Ein Landkreis in Brandenburg schreibt die Lieferung von Schulmöbeln europaweit aus, geschätzter Wert 480.000 € netto über zwei Jahre. Zehn Tage vor Ablauf der Angebotsfrist weist ein Bieter darauf hin, dass das Leistungsverzeichnis keine Position für die in der Leistungsbeschreibung genannten höhenverstellbaren Tische enthält. Der Auftraggeber veröffentlicht eine Änderungsbekanntmachung über TED und den nationalen Bekanntmachungsdienst, stellt ein korrigiertes Leistungsverzeichnis ein und verlängert die Angebotsfrist um zwölf Tage.

Häufige Fragen

Verlängert eine Berichtigung immer die Angebotsfrist?

Nein. Nur eine Änderung, die zusätzliche Bearbeitungszeit erfordert, begründet eine Verlängerung. Die Korrektur eines Schreibfehlers tut das nicht.

Woran erkennt man, dass es eine Berichtigung gab?

An den Benachrichtigungen der Vergabeplattform, wenn Sie die Unterlagen angemeldet heruntergeladen haben, und an den Änderungsbekanntmachungen im nationalen Bekanntmachungsdienst oder auf TED.

Kann man eine Berichtigung angreifen?

Ja, wenn sie die Gleichbehandlung verletzt oder eine zu kurze Frist lässt. Der Weg führt über die Rüge und, oberhalb der Schwellenwerte, das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer.

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Glossar der öffentlichen Auftragsvergabe