Leistungsverzeichnis mit Einheitspreisen

Beim Einheitspreisvertrag kalkuliert der Bieter je Position einen Einheitspreis. Aufbau des Leistungsverzeichnisses, Preisblatt zur Wertung, Fallstricke.

Aktualisiert am 5. September 2026

Beim Einheitspreisvertrag trägt der Bieter in das Leistungsverzeichnis für jede Position einen Einheitspreis ein: den Quadratmeter Anstrich, die Stunde Einsatzzeit, das Stück einer Lieferung. Diese Preise werden mit dem Zuschlag Vertragsbestandteil und dienen als Grundlage der Abrechnung nach den tatsächlich abgerufenen Mengen.

Wie es funktioniert

Das Leistungsverzeichnis liegt den Vergabeunterlagen als leere Tabelle bei, im Bau in der Regel im GAEB-Format, sonst als geschützte Tabellenkalkulation. Jede Position hat eine Ordnungszahl, einen Kurz- und Langtext, eine Mengeneinheit und eine Vordersatzmenge. Der Bieter trägt Nettopreise ein; Positionen dürfen weder gestrichen noch ergänzt werden, sofern die Unterlagen es nicht ausdrücklich zulassen.

Der Einheitspreisvertrag ist die Regel, wenn die Mengen zum Zeitpunkt der Vergabe nicht genau feststehen, insbesondere bei Bauleistungen und bei Rahmenvereinbarungen mit Einzelabrufen. Abgerechnet wird nach Aufmaß: tatsächliche Menge mal vereinbarter Einheitspreis. Weicht die ausgeführte Menge erheblich von der ausgeschriebenen ab, sieht die VOB/B für Bauleistungen eine Anpassung des Einheitspreises vor; die maßgebliche Grenze und das Verfahren stehen in den Vertragsbedingungen.

Einheitspreise gelten als vollständig: Sie enthalten Lohn, Material, Geräte, Baustellengemeinkosten, allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn. Ob sie fest oder über eine Preisgleitklausel anpassbar sind, regeln ebenfalls die Vertragsbedingungen.

Was das für ein Unternehmen bedeutet

Das Leistungsverzeichnis ist eine Übung in Genauigkeit. Jeder Preis muss zu Ihren realen Kosten passen, denn er gilt über die gesamte Laufzeit, unabhängig davon, wie viel abgerufen wird. Ein zu niedriger Preis auf einer häufig abgerufenen Position verwandelt einen gewonnenen Auftrag in ein Verlustgeschäft.

Prüfen Sie mit dem Preisblatt zur Angebotswertung, welche Positionen im Wertungspreis besonders schwer wiegen. Verzichten Sie aber auf Spekulationspreise, also auf das Drücken der gewichteten Positionen bei gleichzeitigem Aufschlag auf die übrigen: Auftraggeber erkennen dieses Muster und können das Angebot als ungewöhnlich niedriges Angebot oder als nicht wertbar ausschließen.

Kontrollieren Sie Mengeneinheiten, geforderte Nachkommastellen und Bedarfspositionen. Eine leere Position führt regelmäßig zum Ausschluss. Kalkulieren Sie bei mehrjährigen Verträgen die Preisentwicklung ein, wenn keine Gleitklausel vorgesehen ist.

Beispiel

Ein Zweckverband für Wasserversorgung vergibt eine Rahmenvereinbarung für Rohrnetzreparaturen mit einem Höchstwert von 400.000 Euro netto über vier Jahre. Das Leistungsverzeichnis umfasst achtzig Positionen: Grabenaushub je laufendem Meter, Liefern und Verlegen von Rohren je Durchmesser, Wiederherstellung der Fahrbahndecke je Quadratmeter. Ein Tiefbauunternehmen kalkuliert jede Position aus den eigenen Kosten und wird während der Laufzeit nach den tatsächlich abgerufenen Mengen bezahlt.

Häufige Fragen

Was unterscheidet Einheitspreis- und Pauschalvertrag?

Der Einheitspreisvertrag rechnet nach tatsächlicher Menge ab. Beim Pauschalvertrag steht der Preis für die gesamte Leistung fest; aufgegliedert wird er in der Pauschalpreisaufgliederung.

Darf eine Position mit null Euro angeboten werden?

Das ist riskant. Nullpositionen gelten leicht als nicht auskömmlich oder machen das Angebot unvollständig. Ist eine Leistung in einer anderen Position enthalten, weisen Sie das aus, sofern die Unterlagen es erlauben.

Sind die Einheitspreise verhandelbar?

Nur wenn das Verfahren eine Verhandlung vorsieht. Nach Zuschlag ändern sie sich allein über die vereinbarten Anpassungsregeln.

Verwandte Begriffe

Glossar der öffentlichen Auftragsvergabe