Rahmenvereinbarung mit Einzelabrufen

Bei einer Rahmenvereinbarung mit Einzelabrufen ruft der Auftraggeber nach Bedarf ab, ohne erneuten Wettbewerb. Ablauf, Preisblatt und Hinweise für KMU.

Aktualisiert am 5. September 2026

Eine Rahmenvereinbarung mit Einzelabrufen ist eine Rahmenvereinbarung, in der alle Bedingungen der Leistung von Anfang an feststehen und die der Auftraggeber durch Abrufe nach Bedarf ausführt. Sie dient wiederkehrenden Beschaffungen, deren genauer Umfang im Voraus nicht bekannt ist: Verbrauchsmaterial, kleine Instandhaltungsarbeiten, Dienstleistungen auf Anforderung.

Wie es funktioniert

Der Abruf ist das Dokument, mit dem der Auftraggeber im Rahmen der Vereinbarung Art und Menge der zu erbringenden Leistung festlegt. Er ergeht einseitig, ohne Verhandlung und ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, und der Auftragnehmer muss ihn zu den Bedingungen des Vertrags ausführen. Abgerechnet wird zu den Preisen des Leistungsverzeichnisses mit Einheitspreisen oder des dem Vertrag beigefügten Katalogs.

Die Vereinbarung legt eine Laufzeit fest, im klassischen Bereich in der Regel höchstens vier Jahre, im Sektorenbereich acht Jahre. Sie muss außerdem einen Höchstwert oder eine Höchstmenge nennen; ist dieser Wert ausgeschöpft, ist die Vereinbarung verbraucht. Eine Mindestabnahme ist möglich und bindet dann den Auftraggeber, ist aber nicht die Regel. Vergeben wird nach dem Verfahren, das dem Höchstwert entspricht: Unterschwellenvergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte, EU-weites Verfahren darüber, also ab 140.000 € oder 216.000 € netto bei Liefer- und Dienstleistungen je nach Auftraggeber und ab 5.404.000 € netto bei Bauleistungen.

Eine Rahmenvereinbarung kann mehrere Auftragnehmer haben. Stehen alle Bedingungen fest, verteilt der Auftraggeber die Abrufe nach objektiven, im Vertrag festgelegten Regeln, etwa nach Gebiet oder nach der Reihenfolge des Wertungsergebnisses. Sind Bedingungen offen geblieben, wird stattdessen ein Einzelauftrag nach Miniwettbewerb vergeben.

Was das für ein Unternehmen bedeutet

Das ist ein Vertrag über einen Leistungsfluss: Wer den Zuschlag hat, erhält Abrufe, ohne erneut an einem Verfahren teilnehmen zu müssen. Dafür braucht es kurze Reaktionszeiten, manchmal wenige Tage, und eine Abrechnung je Abruf, die zum eigenen Rechnungswesen passt.

Bei der Angebotsabgabe wird Position für Position kalkuliert, und der Auftraggeber vergleicht die Angebote über ein Preisblatt zur Angebotswertung, das einen typischen Abruf simuliert. Die tatsächlichen Mengen können davon erheblich abweichen: Verzichten Sie auf Lockpreise bei Positionen, die Sie für selten abgerufen halten. Prüfen Sie eine etwaige Mindestabnahme, die Preisgleitklausel über die Laufzeit und die Ausführungsfristen, die für jeden einzelnen Abruf gelten.

Beispiel

Eine Stadt schließt eine Rahmenvereinbarung über die Instandhaltung ihrer Gebäude, Los Sanitär- und Heizungstechnik, mit vier Jahren Laufzeit, einer Mindestabnahme von 40.000 € netto und einem Höchstwert von 300.000 € netto. Der beauftragte Handwerksbetrieb mit sechs Beschäftigten erhält monatlich Abrufe von wenigen hundert bis mehreren tausend Euro, abgerechnet zu den Einheitspreisen des Leistungsverzeichnisses.

Häufige Fragen

Darf der Auftraggeber weniger abrufen als angekündigt?

Ja, solange er eine vereinbarte Mindestabnahme einhält. Ohne Mindestabnahme schuldet er kein bestimmtes Volumen; die geschätzten Mengen sind unverbindlich.

Darf man einen Abruf ablehnen?

Nein, sofern er den Bedingungen der Rahmenvereinbarung entspricht. Eine Ablehnung kann Vertragsstrafen und die Kündigung nach sich ziehen.

Worin liegt der Unterschied zum Einzelauftrag nach Miniwettbewerb?

Beim Abruf sind alle Bedingungen bereits festgelegt. Der Einzelauftrag setzt einen erneuten Wettbewerb unter den Rahmenpartnern über die offen gebliebenen Bedingungen voraus.

Verwandte Begriffe

Glossar der öffentlichen Auftragsvergabe