Pauschalpreisaufgliederung

Die Aufgliederung eines Pauschalpreises weist den Angebotspreis Position für Position aus, vor allem am Bau. Zweck, Abgrenzung zum Einheitspreis und typische Fehler.

Aktualisiert am 5. September 2026

Die Pauschalpreisaufgliederung ist das Dokument, in dem ein Bieter den von ihm angebotenen Pauschalpreis Position für Position aufschlüsselt. Sie zeigt, wie sich der im Angebotsschreiben genannte Betrag auf die einzelnen Leistungen verteilt, ohne dass diese Aufgliederung den Pauschalcharakter des Preises verändert. Im deutschen Baurecht spricht man je nach Ausgestaltung von einem Detail-Pauschalvertrag mit aufgegliedertem Leistungsverzeichnis.

Wie es funktioniert

Pauschalpreise sind nach § 4 VOB/A die Ausnahme und dann angebracht, wenn die Leistung nach Art und Umfang genau bestimmt ist und mit Änderungen nicht zu rechnen ist: schlüsselfertiger Neubau, Sanierung mit klarem Umfang, Ausbaupaket. Der Auftraggeber stellt in den Vergabeunterlagen eine Gliederung bereit, meist nach Losen und Titeln, mit Mengenangaben zur Orientierung. Der Bieter trägt Einzelpreise und Summen ein; deren Summe ergibt den Pauschalpreis.

Entscheidend ist die Risikoverteilung: Der Pauschalpreis verpflichtet auf das Ergebnis. Weichen die tatsächlichen Mengen von den angegebenen ab, bleibt der Preis unverändert, solange der Auftraggeber die Leistung nicht ändert; nur eine Anordnung nach § 1 Absatz 3 und 4 VOB/B führt über § 2 VOB/B zu einer neuen Vergütung. Die Aufgliederung dient vor allem drei Zwecken: die Schlüssigkeit des Angebots zu prüfen, ein ungewöhnlich niedriges Angebot zu erkennen und eine Grundlage für Abschlagszahlungen und Nachträge zu haben.

Ob die Aufgliederung Vertragsbestandteil wird, regeln die Besonderen Vertragsbedingungen. Ist sie es nicht, bindet allein die Pauschalsumme des Angebotsschreibens.

Was das für Unternehmen bedeutet

Die Aufgliederung zwingt zu einer ordentlichen Mengenermittlung. Die vorgegebenen Mengen sind unverbindlich: Stellen Sie beim Lesen der Leistungsbeschreibung und der Pläne fest, dass sie zu niedrig angesetzt sind, muss Ihr Preis das abbilden; eine spätere Nachforderung hilft nicht. Besichtigen Sie die Baustelle, wenn es möglich ist.

Prüfen Sie, ob jede in der Leistungsbeschreibung genannte Leistung eine Zeile in der Aufgliederung hat. Fehlt eine, fragen Sie während des Verfahrens nach oder ergänzen Sie sie sichtbar. Achten Sie darauf, dass Ihre Summe exakt dem Betrag im Angebotsschreiben entspricht: Eine Abweichung macht das Angebot mehrdeutig und kann zum Ausschluss führen.

Vermeiden Sie außerdem künstliche Verschiebungen zwischen Positionen. Eine offensichtlich unterbewertete Position zieht eine Aufklärungsaufforderung nach sich und kann als unzulässige Mischkalkulation gewertet werden.

Beispiel

Eine Gemeinde in Thüringen baut eine überdachte Markthalle; das Los Holzbau ist auf 260 000 € netto geschätzt. Die vorgegebene Gliederung führt Stützen, Binder, Pfetten, Aussteifung, Holzschutz und Montage auf. Ein örtlicher Zimmereibetrieb füllt jede Zeile aus, bemerkt, dass die Pfettenmenge gegenüber den Plänen zu niedrig liegt, korrigiert seine Mengenermittlung und bietet pauschal 271 500 € netto an, identisch mit dem Betrag im Angebotsschreiben.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn die tatsächlichen Mengen höher ausfallen?

Beim Pauschalvertrag ändert sich der Preis nicht, solange das Bauwerk dem vereinbarten Umfang entspricht. Nur eine vom Auftraggeber angeordnete Änderung führt zu einem Nachtrag.

Muss die Aufgliederung unterschrieben werden?

Das regeln die Vergabeunterlagen. In der Regel wird nur das Angebotsschreiben unterzeichnet, die Aufgliederung ist Anlage.

Darf man die vorgegebene Gliederung ändern?

Besser nicht. Wenn Sie eine Position ergänzen müssen, tun Sie es erkennbar und erläutern Sie es im Angebot.

Verwandte Begriffe

Glossar der öffentlichen Auftragsvergabe