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Leistungsbeschreibung

Die Leistungsbeschreibung legt fest, was der Auftraggeber verlangt: Leistungen, Materialien, Normen, Servicegrade. Wie man sie liest und im Angebot beantwortet.

Hauptmarkt: Deutschland

Aktualisiert am 10. September 2026

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Die Leistungsbeschreibung ist das Dokument der Vergabeunterlagen, das genau festhält, was der Auftraggeber erwartet: Art und Umfang der Leistung, Eigenschaften der Lieferungen, einzuhaltende Normen, Servicegrade, Ausführungsbedingungen. Sie ist die technische Übersetzung des Bedarfs und muss den Auftragsgegenstand nach § 121 Abs. 1 GWB so eindeutig wie möglich beschreiben, damit alle Bieter sie im gleichen Sinn verstehen und vergleichbar kalkulieren; das früher zusätzlich verlangte Merkmal „erschöpfend“ ist zum 1. Juli 2026 gestrichen worden.

Wie es funktioniert

Anders als die standardisierten Vertragsbedingungen wird sie für jeden Auftrag neu geschrieben. Sie ist Vertragsbestandteil und bindet den Auftragnehmer während der gesamten Ausführung. Ihr Inhalt hängt vom Gegenstand ab:

  • bei Bauleistungen beschreibt sie Los für Los die Bauteile, Materialien, Toleranzen und Ausführungsregeln, meist als Leistungsverzeichnis im GAEB-Format, ergänzt um die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen der VOB/C, und wird häufig vom Planungsbüro erstellt (Bauherr, Planer und Projektsteuerung);
  • bei Lieferungen listet sie Spezifikationen, Mengen, Verpackung, Lieferfristen und Gewährleistung;
  • bei Dienstleistungen legt sie Leistungen, Häufigkeit, Ergebnisse, Qualitätskennzahlen und mögliche Abzüge fest.

Nach § 31 der Vergabeverordnung darf die Leistungsbeschreibung nicht auf eine bestimmte Produktion, Herkunft oder ein besonderes Verfahren verweisen, wenn dadurch Unternehmen begünstigt oder ausgeschlossen würden; ist eine solche Bezugnahme ausnahmsweise gerechtfertigt, ist sie mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ zu versehen. Zulässig ist auch eine funktionale Beschreibung über Leistungs- oder Funktionsanforderungen, die den Bietern Spielraum für eigene Lösungen lässt.

Was das für ein Unternehmen bedeutet

Die Leistungsbeschreibung ist das Dokument, aus dem Sie kalkulieren. Jede Anforderung kostet Geld: Lesen Sie sie vollständig, mit dem Leistungsverzeichnis oder der Pauschalpreisaufgliederung daneben, und prüfen Sie, ob jede beschriebene Leistung auch eine Preisposition hat.

Ihr Konzept sollte der Leistungsbeschreibung Punkt für Punkt folgen. Übernehmen Sie deren Gliederung, zeigen Sie, dass Sie jede Anforderung verstanden haben, und erklären Sie, wie Sie sie erfüllen. Ein allgemein gehaltenes Konzept aus einem früheren Verfahren fällt sofort auf.

Erscheint eine Anforderung unerfüllbar, widersprüchlich oder unnötig teuer, stellen Sie eine Bieterfrage. Haben Sie eine technisch bessere Lösung, prüfen Sie in den Bewerbungsbedingungen, ob Nebenangebote zugelassen sind.

Beispiel

Eine Stadt schreibt die energetische Sanierung einer Schule in sieben Losen aus, geschätzt 1.200.000 Euro netto. Die Leistungsbeschreibung des Loses Fenster verlangt Holz-Aluminium-Elemente mit einem festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten, den Einbau ohne Ausbau der alten Blendrahmen und die Ausführung in den Sommerferien. Ein örtlicher Fensterbaubetrieb kalkuliert daraus und beschreibt im Konzept seinen Montageablauf in zwei Augustwochen.

Häufige Fragen

Was unterscheidet sie von den Vertragsbedingungen?

Die Leistungsbeschreibung regelt den technischen Inhalt der Leistung, die Besonderen Vertragsbedingungen die kaufmännischen und rechtlichen Punkte: Preis, Zahlung, Vertragsstrafen, Sicherheiten.

Was tun, wenn ein Fabrikat genannt wird?

Gleichwertige Produkte sind zuzulassen. Bieten Sie Ihr Produkt an und weisen Sie die Gleichwertigkeit mit einem Datenblatt nach, sofern die Unterlagen keine Sonderregel enthalten.

Welches Dokument hat Vorrang?

Die Rangfolge der Vertragsbestandteile steht in den Besonderen Vertragsbedingungen. Üblich ist, dass Vertrag und Vertragsbedingungen der Leistungsbeschreibung vorgehen.

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