Auftragsbekanntmachung
Die Auftragsbekanntmachung eröffnet ein Vergabeverfahren. Inhalt, Veröffentlichungswege nach Wertgrenzen 2026 und wie ein KMU sie richtig liest.
Aktualisiert am 5. September 2026
Die Auftragsbekanntmachung ist die Veröffentlichung, mit der ein öffentlicher Auftraggeber ankündigt, einen Auftrag zu vergeben, und Unternehmen auffordert, einen Teilnahmeantrag oder ein Angebot einzureichen. Sie ist der offizielle Beginn des Vergabeverfahrens und das Dokument, das Unternehmen beobachten, um Aufträge zu finden.
Wie es funktioniert
Inhalt und Veröffentlichungsweg richten sich nach dem geschätzten Auftragswert. Die Bekanntmachung nennt den Auftraggeber, den Auftragsgegenstand mit den CPV-Codes, die Verfahrensart, die Aufteilung in Lose, die Laufzeit, die Eignungsanforderungen, die Zuschlagskriterien und den Abgabetermin. Sie verweist auf die Vergabeplattform, auf der die Vergabeunterlagen kostenlos abrufbar sind.
Oberhalb der EU-Schwellenwerte (140.000, 216.000 oder 5.404.000 Euro netto je nach Auftraggeber und Gegenstand) ist die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt über TED auf einem europäischen Standardformular Pflicht; parallel erscheint sie im nationalen Bekanntmachungsservice im Format eForms-DE.
Unterhalb der Schwellenwerte entscheidet nationales Recht, und die Wertgrenzen sind je nach Auftraggeber verschieden. Für Bundesbehörden gilt seit dem Vergabebeschleunigungsgesetz, verkündet am 18. Mai 2026 und in Kraft seit dem 1. Juli 2026, ein Direktauftrag ohne Verfahren bis 50.000 Euro netto (verified 2026-09-05). Für Bauleistungen des Bundes liegen die Wertgrenzen seit dem 1. Januar 2026 bei 50.000 Euro für den Direktauftrag, 100.000 Euro für die freihändige Vergabe und 150.000 Euro für die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb. Länder und Kommunen setzen eigene, teils deutlich abweichende Wertgrenzen. In Österreich erlaubt das Bundesvergabegesetz seit dem 1. März 2026 die Direktvergabe bis 200.000 Euro netto bei Bauleistungen und bis 140.000 Euro netto bei Liefer- und Dienstleistungen.
Was das für ein Unternehmen bedeutet
Die Bekanntmachung ist eine Zusammenfassung: Sie soll in wenigen Minuten die Entscheidung ermöglichen, ob sich der Aufwand lohnt. Prüfen Sie in dieser Reihenfolge Gegenstand und CPV-Codes, Ausführungsort, Losaufteilung, Frist und Kriterien. Passt der Auftrag, laden Sie die Vergabeunterlagen herunter und lesen Sie zuerst die Bewerbungsbedingungen, die im Widerspruchsfall der Bekanntmachung vorgehen.
Zwei nützliche Gewohnheiten: sich beim Herunterladen auf der Plattform registrieren, um Berichtigungen und Bieterantworten zu erhalten, und im Blick behalten, dass eine fehlende Bekanntmachung keinen fehlenden Bedarf bedeutet, denn kleine Aufträge und Abrufe aus Rahmenvereinbarungen werden nicht bekannt gemacht.
Beispiel
Ein Landkreis macht die Sanierung von Turnhallendächern bekannt, geschätzt 1.200.000 Euro netto. Der Wert liegt unter dem EU-Schwellenwert für Bauleistungen von 5.404.000 Euro: Die Bekanntmachung erscheint im nationalen Bekanntmachungsservice und auf der Vergabeplattform des Landes, nicht im EU-Amtsblatt. Ein Dachdeckerbetrieb mit fünfzehn Beschäftigten findet sie über den CPV-Code für Dachdeckarbeiten und bietet auf das Los seines Einzugsgebiets.
Häufige Fragen
Was unterscheidet sie von anderen Bekanntmachungen?
Bekanntmachung ist der Oberbegriff für alle Veröffentlichungen im Lebenszyklus eines Auftrags. Die Auftragsbekanntmachung ist diejenige, die den Wettbewerb eröffnet.
Wird jeder Auftrag bekannt gemacht?
Nein. Unterhalb der Wertgrenzen für Direktaufträge darf ohne Bekanntmachung beauftragt werden. Auch Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb entfallen darauf.
Wie erhalte ich die passenden Bekanntmachungen?
Über den Bekanntmachungsservice, TED und die Vergabeplattformen Ihrer Region, oder über einen Dienst wie Scoutee, der nach CPV-Codes und Gebiet benachrichtigt.