Zuschlagskriterien und Gewichtung
Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung bestimmen, wie ein öffentlicher Auftraggeber Angebote bewertet: Preis, Qualität, Termine, Umwelt. So nutzen Bieter sie.
Aktualisiert am 5. September 2026
Zuschlagskriterien sind die Gesichtspunkte, anhand derer ein öffentlicher Auftraggeber die Angebote vergleicht und das wirtschaftlichste auswählt. Die Gewichtung ist das Gewicht jedes Kriteriums, ausgedrückt in Prozent oder Punkten, und bestimmt seinen Einfluss auf die Rangfolge.
Wie es funktioniert
Nach § 127 GWB und § 58 VgV erhält das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag; das beste Preis-Leistungs-Verhältnis, nicht zwingend der niedrigste Preis. Die Kriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand verbunden, sachlich, transparent und diskriminierungsfrei sein und in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bekannt gegeben werden. Der Auftraggeber kann allein den Preis oder die Kosten heranziehen, wenn die Leistung standardisiert ist, in der Regel aber mehrere Kriterien: Preis, Qualität, technischer Wert, Lieferzeit, Umwelteigenschaften, soziale Aspekte, Kundendienst, Innovationsgrad. Lebenszykluskosten sind ausdrücklich zulässig.
Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die Gewichtung anzugeben; nur wenn sie aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich ist, genügt eine absteigende Rangfolge. Unterhalb der Schwellenwerte verlangen UVgO und VOB/A ebenfalls, dass die Kriterien und ihre Bedeutung vorab bekannt sind. Unterkriterien, die die Bewertung beeinflussen, gehören ebenfalls in die Unterlagen. In Österreich gilt nach dem Bundesvergabegesetz dasselbe Prinzip: Bestbieter- statt Billigstbieterprinzip, mit Ausnahmen für standardisierte Leistungen.
Die Bewertungsmethode selbst muss nicht veröffentlicht werden, darf die angekündigte Gewichtung aber nicht aushebeln. Eine Preisformel, die allen Angeboten fast dieselbe Punktzahl gibt, entwertet ein mit 60 % gewichtetes Preiskriterium.
Jedes Angebot erhält je Kriterium eine Note, die gewichtet und summiert wird. Unterlegene Bieter können ihre Bewertung und die Merkmale des erfolgreichen Angebots erfahren.
Was das für Unternehmen bedeutet
Die Gewichtung sagt Ihnen, wo sich Aufwand lohnt. Ein Preisgewicht von 70 % verlangt eine scharf kalkulierte Kalkulation; 60 % Qualität verlangen ein sorgfältiges Konzept. Ein Umweltkriterium mit 10 % kann zwischen zwei ähnlichen Angeboten entscheiden.
Lesen Sie die Unterkriterien und gliedern Sie Ihre Antwort in derselben Reihenfolge. Jede Aussage braucht einen Beleg, denn die Bewerter suchen Nachweise. Erkundigen Sie sich nach der üblichen Preisformel des Auftraggebers, meist bezogen auf das günstigste Angebot: Sie zeigt, wie viele Punkte Sie jedes Prozent Abstand kostet.
Fordern Sie nach der Zuschlagserteilung stets Ihre Einzelbewertung an. Kein Feedback hilft der nächsten Angebotsabgabe mehr.
Beispiel
Ein kommunaler Sozialdienst in Hessen vergibt die Lieferung von Mahlzeiten auf Rädern, geschätzt auf 200 000 € netto über drei Jahre. Kriterien: Preis 40 %, Qualität der Speisen und Organisation 40 %, Umweltleistung 20 % (Verpackung, Fahrzeuge). Ein regionales KMU liegt preislich 6 % über dem günstigsten Angebot, erreicht aber dank Regionalküche und Elektrofahrzeugen die beste Qualitätsnote und gewinnt in der gewichteten Gesamtwertung.
Häufige Fragen
Ist der Preis immer das wichtigste Kriterium?
Nein. Er muss berücksichtigt werden, sein Gewicht variiert aber. Bei geistig-schöpferischen Leistungen wiegt die Qualität oft schwerer.
Darf der Auftraggeber die Kriterien während des Verfahrens ändern?
Nur durch eine Änderungsbekanntmachung vor Ablauf der Angebotsfrist und mit angemessener Fristverlängerung. Nach Angebotsöffnung ist eine Änderung unzulässig.
Kann ich eine unfaire Bewertung angreifen?
Sie können die Gründe verlangen und, wenn ein nicht bekannt gegebenes Kriterium verwendet wurde oder die Methode der Gewichtung widerspricht, innerhalb der Stillhaltefrist ein Nachprüfungsverfahren einleiten.