Aufhebung der Ausschreibung
Eine Ausschreibung wird aufgehoben, wenn kein wertbares Angebot vorliegt oder der Auftraggeber das Verfahren beendet. Gründe, Folgen und Chancen für KMU.
Aktualisiert am 5. September 2026
Eine Ausschreibung wird aufgehoben, wenn der Auftraggeber das Verfahren ohne Zuschlag beendet. Das geschieht in zwei sehr unterschiedlichen Lagen: Entweder ist kein Angebot eingegangen oder kein Angebot wertbar, sodass der Zuschlag nicht erteilt werden kann; oder der Auftraggeber gibt das Vorhaben aus anderen schwerwiegenden Gründen auf, obwohl brauchbare Angebote vorliegen.
Wie es funktioniert
Vergabeverordnung und VOB/A nennen die Aufhebungsgründe abschließend.
Die erste Fallgruppe folgt aus den eingegangenen Angeboten. Ein Angebot ist ungeeignet, wenn es am Bedarf vorbeigeht, unvollständig oder von den Vorgaben abweichend und damit auszuschließen, oder unannehmbar, weil sein Preis die verfügbaren Haushaltsmittel übersteigt. Bleibt danach kein wertbares Angebot übrig, kann der Auftraggeber neu ausschreiben oder unmittelbar in ein Verhandlungsverfahren, gegebenenfalls ohne Teilnahmewettbewerb, wechseln, sofern er die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend ändert und die Bieter mit ordnungsgemäßem Angebot erneut beteiligt.
Die zweite Fallgruppe ist eine Entscheidung des Auftraggebers, die er begründen muss: Der Bedarf ist entfallen, die Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung, die Vergabeunterlagen enthalten einen wesentlichen Fehler, die Rahmenbedingungen haben sich grundlegend geändert. Sie ist bis zum Zuschlag möglich. Statt vollständig aufzuheben, kann der Auftraggeber das Verfahren auch in einen früheren Stand zurückversetzen und den Fehler korrigieren. Die Bieter werden unterrichtet; die Kosten der Angebotserstellung trägt grundsätzlich jeder selbst. Ersatz kommt nur bei einer rechtswidrigen oder vorgeschobenen Aufhebung in Betracht.
Was das für ein Unternehmen bedeutet
Eine mangels wertbarer Angebote aufgehobene Ausschreibung ist eine Chance. Der Bedarf besteht weiter, der Zeitplan gerät unter Druck, und häufig darf nun verhandelt werden. Wer ein ordnungsgemäßes Angebot abgegeben hat, startet in der nächsten Runde gut. Wer nicht geboten hat, sollte die Neuausschreibung im Blick behalten: Die Unterlagen sind oft angepasst, das Budget erhöht oder die Anforderungen reduziert.
Wurde Ihr Angebot ausgeschlossen und hat es so zur Aufhebung beigetragen, lassen Sie sich die Gründe genau nennen, um den Fehler nicht zu wiederholen. Galt es als unannehmbar, wissen Sie, dass das Budget des Auftraggebers unter Ihrer Kalkulation lag.
Die Aufhebung aus anderen Gründen ist ärgerlicher, weil die investierte Zeit verloren ist. Prüfen Sie, ob der Grund tragfähig ist: Eine Aufhebung, die nur dazu dient, einen unerwünschten Bieter loszuwerden, kann angegriffen werden.
Beispiel
Ein Schulzweckverband schreibt die Lieferung von Mittagessen aus, geschätzter Wert 130.000 € netto pro Jahr, als Unterschwellenvergabe. Es geht nur ein Angebot ein, dessen Preis das beschlossene Budget um vierzig Prozent übersteigt. Der Verband hebt die Ausschreibung auf, lockert einzelne Anforderungen an zertifizierte Produkte und fordert drei regionale Betriebe unmittelbar zur Angebotsabgabe auf. Ein mittelständischer Caterer, der die erste Bekanntmachung übersehen hatte, erhält den Zuschlag.
Häufige Fragen
Darf nach einer Aufhebung verhandelt werden?
Ja. Fehlen wertbare Angebote, erlaubt das Vergaberecht das Verhandlungsverfahren, unter engen Voraussetzungen sogar ohne neue Bekanntmachung, solange die Auftragsbedingungen unverändert bleiben.
Bekomme ich eine Entschädigung, wenn das Verfahren beendet wird?
In der Regel nicht; die Kosten der Angebotserstellung bleiben bei Ihnen. Ersatz kommt nur bei einer rechtswidrigen Aufhebung in Betracht, etwa bei einem vorgeschobenen Grund.
Woran erkennt man, dass eine Ausschreibung aufgehoben wurde?
Die Bieter werden in Textform informiert. Oberschwellig ist die Aufhebung außerdem bekannt zu machen, und die Neuausschreibung erscheint als neue Bekanntmachung, oft mit identischem Gegenstand.
Verwandte Begriffe
- Offenes Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Unterschwellenvergabe
- Ungewöhnlich niedriges Angebot
- Vergabebekanntmachung
Scoutee meldet Ihnen die Neuausschreibungen aufgehobener Verfahren in Ihrer Branche.