Ausschreibung
Bei einer Ausschreibung wählt ein öffentlicher Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ohne Verhandlung. Verfahrensarten, Schwellenwerte 2026, Tipps für KMU.
Aktualisiert am 5. September 2026
Eine Ausschreibung ist das Verfahren, in dem ein öffentlicher Auftraggeber aus mehreren eingegangenen Angeboten das wirtschaftlichste auswählt, anhand vorab bekannt gemachter Kriterien und ohne Verhandlung. Umgangssprachlich bezeichnet der Begriff darüber hinaus jeden Wettbewerb, den eine Behörde, eine Kommune oder ein Krankenhaus eröffnet.
Wie es funktioniert
Im rechtlichen Sinn sind Ausschreibungen die Verfahren ohne Verhandlung. Oberhalb der EU-Schwellenwerte gelten das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und die Vergabeverordnung; die Schwellen liegen 2026 bei 140.000 Euro netto für Liefer- und Dienstleistungen oberster Bundesbehörden, 216.000 Euro netto für die übrigen öffentlichen Auftraggeber und 5.404.000 Euro netto für Bauleistungen (gültig vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027).
Es gibt zwei Formen. Im offenen Verfahren darf jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben. Im nicht offenen Verfahren geben nur die nach einem Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber ein Angebot ab. In beiden Fällen veröffentlicht der Auftraggeber eine Auftragsbekanntmachung, stellt die Vergabeunterlagen bereit, nimmt Angebote bis zu einer Frist entgegen und wertet sie nach gewichteten Zuschlagskriterien. Verhandlungen sind ausgeschlossen: Das abgegebene Angebot ist endgültig. Nach § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen darf der Vertrag erst 15 Kalendertage nach Information der unterlegenen Bieter geschlossen werden, bei elektronischer Übermittlung nach 10 Kalendertagen (verified 2026-09-05).
Unterhalb der EU-Schwellenwerte heißen dieselben Verfahren öffentliche und beschränkte Ausschreibung; die Regeln der Unterschwellenvergabe sind flexibler und unterscheiden sich zwischen Bund, Ländern und Kommunen. In Österreich gelten dieselben Grundformen nach dem Bundesvergabegesetz.
Was das für ein Unternehmen bedeutet
Erfolgreich zu bieten verlangt Methode, nicht Größe. Lesen Sie zuerst die Bewerbungs- und Vergabebedingungen: Sie legen Frist, geforderte Unterlagen und Gewichtung der Kriterien fest. Arbeiten Sie danach am Konzept, das oft ebenso schwer wiegt wie der Preis. Und weil nicht verhandelt wird, muss Ihr Preis von Anfang an stimmen. Ein unvollständiges oder verspätetes Angebot wird ohne Diskussion ausgeschlossen.
Ausschreibungen sind meist in Fach- und Teillose aufgeteilt (Losaufteilung): Ein kleiner Betrieb kann sich auf das Los beschränken, das zu seinem Gewerk passt.
Beispiel
Der Zweckverband Brenntal schreibt Lieferung und Wartung seiner IT-Ausstattung im offenen Verfahren aus, geschätzt 260.000 Euro netto über vier Jahre. Der Wert übersteigt den für Kommunen geltenden Schwellenwert von 216.000 Euro: Die Bekanntmachung erscheint im EU-Amtsblatt und im nationalen Bekanntmachungsservice. Ein IT-Dienstleister mit zwölf Beschäftigten bietet auf das Los Wartung und gewinnt mit kürzeren Reaktionszeiten.
Häufige Fragen
Kann man über den Preis verhandeln?
Nein. Offenes und nicht offenes Verfahren schließen Verhandlungen aus. Der Auftraggeber darf nur aufklären, ohne den Inhalt des Angebots zu ändern.
Ist ein Mindestumsatz erforderlich?
Der Auftraggeber darf einen Mindestumsatz verlangen, in der Regel jedoch höchstens das Doppelte des geschätzten Auftragswerts, sofern er nichts Besonderes begründet.
Wo findet man laufende Ausschreibungen?
Im EU-Amtsblatt über TED, im nationalen Bekanntmachungsservice und auf den Vergabeplattformen der Länder. Ein Beobachtungsdienst wie Scoutee kann diese Quellen bündeln und auf passende Bekanntmachungen hinweisen.