Interessenbekundungsverfahren

Das Interessenbekundungsverfahren lädt Unternehmen ein, sich vor einem Vorhaben oder einer Beschaffung zu melden, außerhalb eines förmlichen Vergabeverfahrens.

Aktualisiert am 5. September 2026

Ein Interessenbekundungsverfahren ist eine Aufforderung, mit der eine öffentliche Stelle Unternehmen, Vereine oder Forschungseinrichtungen bittet, ihr Interesse an einem Vorhaben, einer Partnerschaft oder einer künftigen Beschaffung zu bekunden, ohne ein Vergabeverfahren einzuleiten. Die Rückmeldungen sind keine Angebote und begründen keinen Vertrag.

Wie es funktioniert

Das Interessenbekundungsverfahren ist kein Verfahren des Vergaberechts. Es ist ein flexibles Instrument mit mehreren Einsatzfeldern. Vor einer Beschaffung dient es der Markterkundung, die § 28 der Vergabeverordnung ausdrücklich erlaubt: Der Auftraggeber beschreibt seinen Bedarf und fragt den Markt, welche Lösungen es gibt, was sie kosten und wie die spätere Ausschreibung zugeschnitten sein sollte. Im Haushaltsrecht des Bundes und der Länder ist die Interessenbekundung außerdem der übliche Weg, um vor einer eigenen Aufgabenerledigung zu prüfen, ob Private die Leistung wirtschaftlicher erbringen können. Bei der Vergabe von Nutzungsrechten an öffentlichen Flächen, etwa für einen Kiosk oder eine Photovoltaikanlage, ist sie die gängige Form der transparenten Auswahl.

Veröffentlicht wird sie auf der Website der Stelle, auf der Vergabeplattform, teils auch im Bekanntmachungsservice. Sie nennt den Kontext, den erwarteten Inhalt der Rückmeldungen und eine Frist. Führt sie zu einem öffentlichen Auftrag, muss anschließend ein reguläres Verfahren folgen, das allen offensteht, nicht nur den Teilnehmern der Interessenbekundung.

Was das für ein Unternehmen bedeutet

Eine Interessenbekundung kostet wenig und macht Sie beim Auftraggeber sichtbar, bevor der Wettbewerb beginnt. Es ist der Moment, um zu erklären, was technisch realistisch ist, um eine mittelstandsfreundliche Losaufteilung, machbare Fristen oder sinnvolle Nachweise anzuregen.

Seien Sie vorsichtig mit vertraulichen Angaben: Was Sie übermitteln, kann in die späteren Vergabeunterlagen einfließen und wird damit Ihren Wettbewerbern zugänglich. Verwechseln Sie die Interessenbekundung auch nicht mit einem Teilnahmewettbewerb: Eine Antwort garantiert keine Aufforderung, und wer nicht antwortet, ist von nichts ausgeschlossen.

Beispiel

Die Stadt Fahrenbrunn veröffentlicht eine Interessenbekundung, um Betreiber für 200 E-Bikes im Verleihsystem zu finden. Elf Einrichtungen melden sich. Die Stadt vergibt daraufhin zunächst eine Pilotphase mit geschätzt 150.000 Euro netto in einem Verfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte und später den vollständigen Betrieb in einem europaweiten Verfahren, das allen Bietern offensteht.

Häufige Fragen

Bindet mich eine Interessenbekundung?

Nein. Es handelt sich um eine unverbindliche Erklärung ohne Angebotswirkung und ohne Pflicht, sich später zu bewerben.

Kann ein Auftrag direkt nach einer Interessenbekundung vergeben werden?

Für einen öffentlichen Auftrag nicht: Es muss ein Vergabeverfahren folgen. Bei der Vergabe von Nutzungsrechten an öffentlichen Flächen kann die Interessenbekundung das Auswahlverfahren selbst sein.

Worin unterscheidet sie sich von einer Vorinformation?

Die Vorinformation ist eine standardisierte europäische Bekanntmachung mit Rechtsfolgen für die Fristen. Die Interessenbekundung ist ein formloser Markt-Dialog.

Verwandte Begriffe

Glossar der öffentlichen Auftragsvergabe