Vorinformation

Die Vorinformation kündigt geplante Vergaben Monate im Voraus an. Rolle, verkürzte Fristen nach der VgV und Nutzen für ein KMU, das sich vorbereiten will.

Aktualisiert am 5. September 2026

Die Vorinformation ist eine Bekanntmachung, mit der ein öffentlicher Auftraggeber mehrere Monate im Voraus ankündigt, welche Aufträge er in den kommenden zwölf Monaten zu vergeben plant. Sie eröffnet kein Verfahren und verlangt keine Antwort; sie informiert den Markt und erlaubt dem Auftraggeber im Gegenzug, bestimmte Fristen im späteren Verfahren zu verkürzen.

Wie es funktioniert

Die Vergabeverordnung sieht die Vorinformation für Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte vor (140.000 Euro netto für Liefer- und Dienstleistungen oberster Bundesbehörden, 216.000 Euro netto für die übrigen öffentlichen Auftraggeber, 5.404.000 Euro netto für Bauleistungen). Veröffentlicht wird sie auf einem europäischen Standardformular im EU-Amtsblatt über TED und parallel im nationalen Bekanntmachungsservice; alternativ kann der Auftraggeber sie auf seinem Beschafferprofil veröffentlichen, nachdem er dies dem Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union angezeigt hat.

Die Vorinformation beschreibt die geplanten Bedarfe: Gegenstand, CPV-Codes, geschätzter Wert, Zeitplan, gegebenenfalls Losaufteilung. Sie ist freiwillig, verkürzt aber die Mindestangebotsfrist der späteren Ausschreibung, wenn sie rechtzeitig veröffentlicht wurde: nach § 38 der Vergabeverordnung wenigstens 35 Tage und höchstens zwölf Monate vor Absendung der Auftragsbekanntmachung; der von ihr abgedeckte Zeitraum beträgt höchstens zwölf Monate (verified 2026-09-05). Nutzt ein Auftraggeber die Vorinformation als Aufruf zum Wettbewerb, beträgt die Frist für den Eingang der Interessensbestätigung 30 Tage. Im Sektorenbereich übernimmt die regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung dieselbe Rolle.

Was das für ein Unternehmen bedeutet

Die Vorinformation ist ein Instrument der Vorbereitung. Sie erfahren Monate im Voraus von einem Vorhaben, können Referenzen, Partnerschaften und Kapazitäten aufbauen und, solange kein Verfahren läuft, im Rahmen einer Markterkundung mit dem Auftraggeber sprechen.

Die Kehrseite: Das folgende Verfahren kann schnell ablaufen. Ist die Angebotsfrist verkürzt, hat ein Unternehmen, das den Auftrag erst mit der Auftragsbekanntmachung entdeckt, sehr wenig Zeit. Eine Marktbeobachtung, die Vorinformationen einschließt, verhindert das.

Beispiel

Im Februar 2026 veröffentlicht ein Land eine Vorinformation über die Neuvergabe seiner Schülerbeförderung für Kinder mit Behinderung ab dem Herbst, geschätzt 2.000.000 Euro netto über vier Jahre, aufgeteilt in Lose nach Schulbezirken. Ein Fahrdienst mit zwölf Fahrzeugen entdeckt die Bekanntmachung und nutzt das Frühjahr, um ein weiteres Fahrzeug zu beschaffen und einen Partner für ein zweites Los zu gewinnen. Als die Auftragsbekanntmachung im September mit verkürzter Frist erscheint, ist das Angebot vorbereitet.

Häufige Fragen

Muss man auf eine Vorinformation antworten?

Nein. Sie verlangt weder Teilnahmeantrag noch Angebot. Sie informiert und erlaubt dem Auftraggeber, Fristen zu verkürzen. Eine Ausnahme ist die Vorinformation, die ausdrücklich als Aufruf zum Wettbewerb dient.

Muss der angekündigte Auftrag vergeben werden?

Nein. Die Vorinformation gibt eine Absicht wieder. Das Vorhaben kann verschoben, geändert oder aufgegeben werden.

Wo findet man diese Bekanntmachungen?

Auf TED, im nationalen Bekanntmachungsservice und auf den Vergabeplattformen. Ein Dienst wie Scoutee kann bei einer passenden Vorinformation benachrichtigen.

Verwandte Begriffe

Glossar der öffentlichen Auftragsvergabe