Öffentlicher Auftraggeber und Sektorenauftraggeber
Öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber sind die beiden Kategorien öffentlicher Einkäufer. Wer dazugehört, welche Regeln und Schwellenwerte gelten.
Aktualisiert am 5. September 2026
Öffentlicher Auftraggeber und Sektorenauftraggeber sind die beiden Kategorien von Einkäufern, die das Vergaberecht bindet. Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB ist, wer als staatliche Stelle oder als von der öffentlichen Hand beherrschte Einrichtung Aufgaben im Allgemeininteresse erfüllt; Sektorenauftraggeber nach § 100 GWB ist, wer eine Netztätigkeit ausübt – Wasser, Energie, Verkehr, Häfen und Flughäfen.
Wie es funktioniert
Öffentliche Auftraggeber sind der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände, ihre Eigenbetriebe und Anstalten, Krankenhäuser, Hochschulen, Sozialversicherungsträger, aber auch juristische Personen des privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen, und die überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert oder beherrscht werden: kommunale Wohnungsgesellschaften, Stadtwerke-Holdings, manche Vereine und Stiftungen.
Sektorenauftraggeber sind öffentliche Auftraggeber, öffentliche Unternehmen und Inhaber besonderer oder ausschließlicher Rechte, soweit sie eine Netztätigkeit ausüben: Erzeugung und Verteilung von Trinkwasser, Strom, Gas oder Wärme, öffentlicher Personenverkehr, Häfen, Flughäfen, Postdienste. Dieselbe Stelle – etwa ein kommunales Wasserwerk – kann für ihre allgemeinen Beschaffungen öffentlicher Auftraggeber und für ihre Netztätigkeit Sektorenauftraggeber sein. Für Sektorenauftraggeber gilt die Sektorenverordnung statt der Vergabeverordnung.
Die Unterscheidung zählt, weil die Regeln auseinandergehen. Sektorenauftraggeber haben höhere EU-Schwellenwerte – 432.000 € netto für Liefer- und Dienstleistungen im Zeitraum 2026 bis 2027 gegenüber 140.000 € für zentrale Bundesbehörden und 216.000 € für die übrigen öffentlichen Auftraggeber – und mehr Verfahrensfreiheit, insbesondere freien Zugang zum Verhandlungsverfahren.
Was das für ein Unternehmen bedeutet
Wer die Art des Auftraggebers erkennt, kann Verfahren und Formalisierungsgrad einschätzen. Ein Dienstleistungsauftrag über 300.000 € netto einer Stadt ist EU-weit auszuschreiben; derselbe Auftrag eines Verkehrsbetriebs als Sektorenauftraggeber bleibt unterhalb von 432.000 € und kann national vergeben werden, mit Verhandlungsmöglichkeit.
Beschränken Sie Ihre Akquise nicht auf Kommunen. Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, Wohnungsgesellschaften, Kliniken und Zweckverbände sind bedeutende Einkäufer, die von KMU oft übersehen werden. Ihre Bekanntmachungen erscheinen auf denselben Wegen: den Vergabeplattformen, dem nationalen Bekanntmachungsdienst und dem EU-Amtsblatt. In Österreich verläuft die Trennung zwischen öffentlichen Auftraggebern und Sektorenauftraggebern nach dem Bundesvergabegesetz gleich.
Beachten Sie schließlich, dass manche privatrechtlich organisierten Stellen dem Vergaberecht unterliegen, ohne dass es ihrem Namen anzusehen wäre.
Beispiel
Ein Verkehrsverbund in Sachsen, Sektorenauftraggeber für sein Busnetz, vergibt die Fahrzeugreinigung mit einem geschätzten Wert von 400.000 € netto über vier Jahre. Der Betrag bleibt unter dem für Sektorenauftraggeber geltenden Schwellenwert von 432.000 €: Der Verbund vergibt national und verhandelt. Dieselbe Leistung, beauftragt vom Landkreis als öffentlichem Auftraggeber, hätte oberhalb von 216.000 € ein EU-weites Verfahren erfordert.
Häufige Fragen
Kann ein privates Unternehmen öffentlicher Auftraggeber sein?
Ja, wenn es zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen, und überwiegend öffentlich finanziert oder beherrscht wird.
Welcher praktische Unterschied für einen Bieter?
Sektorenauftraggeber haben höhere Schwellenwerte und flexiblere Verfahren. Die Regeln zu Eignung, Angebotsabgabe und Rechtsschutz bleiben weitgehend gleich.
Kann eine Stelle beiden Regimen unterliegen?
Ja, je nach der Tätigkeit, für die eingekauft wird. Das betrifft viele Stadtwerke und kommunale Unternehmen.