Öffentliche Auftragsvergabe
Die öffentliche Auftragsvergabe umfasst öffentliche Aufträge und Konzessionen. Rechtsrahmen aus GWB, VgV und UVgO, Grundsätze und Bedeutung für ein KMU.
Aktualisiert am 5. September 2026
Die öffentliche Auftragsvergabe umfasst alle Verträge, mit denen öffentliche Auftraggeber und bestimmte privatrechtlich organisierte Stellen Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen beschaffen oder den Betrieb einer Leistung übertragen. Sie gliedert sich in zwei Familien: öffentliche Aufträge und Konzessionen.
Wie es funktioniert
Deutschland kennt kein einheitliches Vergabegesetzbuch, sondern ein zweigeteiltes System. Oberhalb der EU-Schwellenwerte gilt das Kartellvergaberecht: Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, ausgefüllt durch die Vergabeverordnung für klassische Auftraggeber, die Sektorenverordnung für Wasser, Energie, Verkehr und Post, die Konzessionsvergabeverordnung und die Verordnung für Verteidigung und Sicherheit. Unterhalb der Schwellenwerte entscheiden Haushaltsrecht und Vergabegesetze der Länder, in der Regel über die Unterschwellenvergabeordnung für Lieferungen und Dienstleistungen und den ersten Abschnitt der VOB/A für Bauleistungen. Deshalb unterscheiden sich die Regeln von Land zu Land. Österreich geht den umgekehrten Weg: Das Bundesvergabegesetz regelt Ober- und Unterschwellenbereich in einem einzigen Text.
Nach § 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen werden Aufträge und Konzessionen im Wettbewerb und in transparenten Verfahren vergeben, unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung; Qualität, Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte fließen ein, und die Interessen mittelständischer Unternehmen sind vornehmlich zu berücksichtigen (verified 2026-09-05).
Auf der Beschaffungsseite stehen öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber, auf der Anbieterseite die Unternehmen, Bewerber und Bieter. Der Formalisierungsgrad hängt vom geschätzten Wert ab: Die Schwellenwerte liegen 2026 bei 140.000, 216.000 oder 5.404.000 Euro netto je nach Auftraggeber und Gegenstand; darunter reichen die nationalen Verfahren vom Direktauftrag bis zur öffentlichen Ausschreibung.
Was das für ein Unternehmen bedeutet
Der öffentliche Sektor ist ein großer, über Tausende Auftraggeber verteilter Absatzmarkt, vom Bundesministerium bis zur Gemeinde. Seine Regeln schützen Unternehmen ebenso, wie sie sie binden: Ein Auftraggeber darf ein Angebot nicht ohne Grund ausschließen, keinen Stammlieferanten bevorzugen und die Spielregeln nicht während des Verfahrens ändern.
Für ein KMU besteht die Aufgabe darin, die passenden Auftraggeber und Vertragsarten zu finden: einzelne Lose, Unterschwellenvergaben, regionale Aufträge. Die Losaufteilung und die durchgehende elektronische Vergabe sollen kleinen Unternehmen den Zugang erleichtern.
Beispiel
Ein Zweckverband für Abfallwirtschaft erneuert 2026 seine Verträge. Er vergibt einen Lieferauftrag über Sammelbehälter im Wert von 180.000 Euro netto in einem nationalen Verfahren und, getrennt davon, eine Konzession für den Betrieb seines Wertstoffhofs, bei der sich der Betreiber über die Erlöse aus der Verwertung finanziert. Beide Verträge gehören zur öffentlichen Auftragsvergabe, folgen aber unterschiedlichen Regeln.
Häufige Fragen
Ist jeder öffentliche Vertrag ein öffentlicher Auftrag?
Nein. Die Konzession ist eine eigene Kategorie mit eigenen Regeln, weil der Auftragnehmer das Betriebsrisiko trägt.
Gilt das Vergaberecht auch für Vereine und kommunale Gesellschaften?
Ja, sobald sie die Merkmale eines öffentlichen Auftraggebers erfüllen, etwa weil sie überwiegend öffentlich finanziert oder beherrscht werden und im Allgemeininteresse tätig sind.
Dürfen ausländische Unternehmen anbieten?
Ja. Unternehmen aus der EU haben gleichen Zugang, Unternehmen aus Drittstaaten nach Maßgabe der geltenden internationalen Abkommen.