Konzession

Bei einer Konzession betreibt ein Unternehmen ein Bauwerk oder eine Dienstleistung auf eigenes Betriebsrisiko. Regeln, Schwellenwert 2026 und Hinweise für KMU.

Aktualisiert am 5. September 2026

Eine Konzession ist ein entgeltlicher Vertrag, mit dem ein öffentlicher Konzessionsgeber die Erbringung von Bauleistungen oder das Erbringen und Verwalten von Dienstleistungen auf ein Unternehmen überträgt. Die Gegenleistung besteht im Recht, das Bauwerk oder die Dienstleistung zu verwerten, gegebenenfalls zuzüglich einer Zahlung. Der Konzessionsnehmer finanziert sich also im Wesentlichen über die Nutzung, etwa über Entgelte der Nutzer, und nicht über einen vom Auftraggeber gezahlten Preis.

Wie es funktioniert

Nach § 105 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterscheidet sich die Konzession vom öffentlichen Auftrag durch das Betriebsrisiko: Der Konzessionsnehmer darf unter normalen Betriebsbedingungen keine Gewähr haben, seine Investitionen und Kosten wieder zu erwirtschaften; er muss den Unwägbarkeiten des Marktes tatsächlich ausgesetzt sein, mit einem nicht vernachlässigbaren Verlustrisiko. Das Risiko kann ein Nachfrage- oder ein Angebotsrisiko sein (verified 2026-09-05). Garantiert der Konzessionsgeber die Wirtschaftlichkeit, liegt in Wahrheit ein öffentlicher Auftrag vor.

Konzessionen finden sich bei Wasserversorgung, Nahverkehr, Parkraum, Schulverpflegung, Bergbahnen, Wärmenetzen, Sport- und Kulturbauten oder Autobahnen. Betrifft die Konzession eine kommunale Aufgabe, spricht die Praxis von einer Dienstleistungskonzession für kommunale Aufgaben.

Für die Vergabe gilt die Konzessionsvergabeverordnung; sie lässt dem Konzessionsgeber mehr Freiheit als das Auftragsrecht, Verhandlungen sind der Regelfall. Ab dem europäischen Schwellenwert von 5.404.000 Euro netto, berechnet auf den geschätzten Gesamtumsatz über die gesamte Laufzeit, wird die Konzession im EU-Amtsblatt und im Bekanntmachungsservice bekannt gemacht. Die Laufzeit ist begrenzt: Bei mehr als fünf Jahren darf sie den Zeitraum nicht überschreiten, in dem der Konzessionsnehmer die Investitionen samt einer Rendite nach vernünftigem Ermessen wieder erwirtschaften kann. Österreich regelt Konzessionen in einem eigenen Bundesgesetz neben dem Bundesvergabegesetz, nach denselben europäischen Vorgaben.

Was das für ein Unternehmen bedeutet

Eine Konzession ist eine lange Bindung, oft fünf bis dreißig Jahre, verbunden mit Investitionen und unternehmerischem Risiko. Große Konzerne dominieren Wasser und Verkehr, doch viele kommunale Konzessionen sind für KMU erreichbar: Campingplatz, Yachthafen, Markthalle, Freizeitbad, Schulmensa oder Parkhaus.

Eine Bewerbung verlangt einen belastbaren Geschäftsplan: Besucherprognose, Entgelte, Investitionen, Konzessionsabgabe an die Kommune. Weil verhandelt wird, lohnen sich mehrere Szenarien. Prüfen Sie außerdem die Regelungen zum Vertragsende, zur Übernahme der Anlagen und zu einem vorzeitigen Rückkauf.

Beispiel

Eine Küstengemeinde vergibt den Betrieb ihres Campingplatzes mit 120 Stellplätzen für zwölf Jahre. Der geschätzte Gesamtumsatz beträgt 4.200.000 Euro netto und liegt damit unter dem Schwellenwert von 5.404.000 Euro: Die Gemeinde führt ein vereinfachtes Verfahren durch und macht es national bekannt. Den Zuschlag erhält ein Familienunternehmen, das bereits zwei Plätze in der Region betreibt; es investiert in zehn Mobilheime und zahlt der Gemeinde eine jährliche Konzessionsabgabe.

Häufige Fragen

Was unterscheidet Konzession und öffentlichen Auftrag?

Beim Auftrag zahlt der Auftraggeber einen Preis und trägt das wirtschaftliche Risiko. Bei der Konzession verwertet das Unternehmen die Leistung selbst und trägt das Betriebsrisiko.

Wird jede Konzession bekannt gemacht?

Oberhalb des Schwellenwerts ja, im EU-Amtsblatt und national. Darunter wählt der Konzessionsgeber eine angemessene Bekanntmachung, bei sehr geringen Werten kann sie entfallen.

Kommen KMU zum Zug?

Ja, vor allem bei örtlichen Anlagen für Freizeit, Gastronomie oder Parken, wo der Investitionsbedarf überschaubar bleibt.

Verwandte Begriffe

Glossar der öffentlichen Auftragsvergabe