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Dienstleistungskonzession für kommunale Aufgaben

Kommunen übertragen Aufgaben per Dienstleistungskonzession an Unternehmen, die sich aus dem Betrieb finanzieren. Verfahren, Laufzeit und Chancen für KMU.

Hauptmarkt: Deutschland

Aktualisiert am 10. September 2026

Ein deutsches oder österreichisches Gegenstück zur französischen délégation de service public gibt es unter diesem Namen nicht. Dieselbe Rolle spielt die Dienstleistungskonzession: der Vertrag, mit dem eine Kommune oder ein kommunales Unternehmen den Betrieb einer Einrichtung oder Leistung der Daseinsvorsorge auf ein Unternehmen überträgt, das sich im Wesentlichen aus den Einnahmen des Betriebs finanziert und dessen Betriebsrisiko trägt. Rechtlich ist das eine Konzession.

Wie es funktioniert

Oberhalb des EU-Schwellenwerts gelten §§ 105 und 148 ff. GWB sowie die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV); in Österreich das Bundesvergabegesetz Konzessionen. Der Schwellenwert für Bau- und Dienstleistungskonzessionen beträgt 5 404 000 € netto, berechnet auf den geschätzten Gesamtumsatz des Konzessionsnehmers über die gesamte Laufzeit. Darunter gelten Haushaltsrecht, Landesvergabegesetze und die allgemeinen Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung.

Anders als in Frankreich entscheidet nicht eine eigene Konzessionskommission, sondern der Rat oder Aufsichtsrat: In Deutschland beschließt der Gemeinderat über Vergabe und Vertrag, die Verwaltung bereitet vor. Der Auftraggeber veröffentlicht eine Konzessionsbekanntmachung, wählt Bewerber aus und gestaltet das Verfahren im Übrigen weitgehend frei; Verhandlungen über die Angebote sind ausdrücklich zulässig, solange Gegenstand und Kriterien unverändert bleiben.

Die Laufzeit richtet sich nach den Investitionen, die der Konzessionsnehmer tätigen muss; über fünf Jahre hinaus muss sie begründet sein. Öffentlicher Personennahverkehr folgt zusätzlich der EU-Verordnung 1370/2007. Der Konzessionsnehmer berichtet dem Auftraggeber regelmäßig über Betrieb und Zahlen.

Was das für Unternehmen bedeutet

Konzessionen prägen ganze Bereiche der lokalen Wirtschaft: Schwimmbäder, Kantinen und Mensen, Kitas, Kinos, Campingplätze, Häfen, Parkraum, Wärmenetze, Abschleppdienste, Bergbahnen. Wasser, Strom und Stadtverkehr bleiben in Deutschland überwiegend bei Stadtwerken und Eigenbetrieben; viele kleinere Betriebsaufgaben sind dagegen für ein KMU oder einen Verein erreichbar.

Rechnen Sie mit einem langen Verfahren, oft ein Jahr von der Bekanntmachung bis zum Vertrag, mit einer sorgfältigen Bewerbung (Eignung, Referenzen, finanzielle Sicherheiten) und einem Angebot in Form eines Geschäftsplans. Weil verhandelt wird, lohnen sich vorbereitete Varianten bei Entgelten und Investitionen. Denken Sie an die Übernahme des vorhandenen Personals, die bei einem Betreiberwechsel häufig vorgesehen oder nach § 613a BGB gesetzlich vorgegeben ist.

Beispiel

Eine Stadt in Rheinland-Pfalz überträgt den Betrieb ihres Hallenbads für sechs Jahre. Die erwarteten Einnahmen über die Laufzeit werden auf 3 600 000 € netto geschätzt und liegen damit unter dem EU-Schwellenwert: Die Stadt veröffentlicht die Bekanntmachung national über den Bekanntmachungsservice und ihre Vergabeplattform. Drei Bewerber werden zugelassen. Nach Verhandlungen erhält ein regionaler Betreiber von Sportstätten mit vierzig Beschäftigten den Zuschlag, mit einem jährlichen Zuschuss der Stadt für die Auflagen des Gemeinwohlbetriebs (Schulschwimmen, Sozialtarife).

Häufige Fragen

Ist die Dienstleistungskonzession dasselbe wie ein öffentlicher Auftrag?

Nein. Beim öffentlichen Auftrag zahlt der Auftraggeber ein Entgelt. Bei der Konzession lebt das Unternehmen von den Einnahmen des Betriebs und trägt das Betriebsrisiko.

Darf die Kommune Geld zuschießen?

Ja, ein Ausgleich für gemeinwirtschaftliche Auflagen ist möglich, solange dem Konzessionsnehmer ein echtes Betriebsrisiko verbleibt. Beihilferechtliche Grenzen sind zu beachten.

Wer entscheidet über die Vergabe?

Die Verwaltung führt das Verfahren, der Gemeinderat oder das zuständige Gremium beschließt über Zuschlag und Vertrag.

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