Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP)

Bei einer ÖPP übernimmt ein privater Partner Bau, Finanzierung und Betrieb eines öffentlichen Bauwerks gegen Entgelt. Voraussetzungen, Modelle und Rolle der KMU.

Aktualisiert am 5. September 2026

Die Öffentlich-Private Partnerschaft, kurz ÖPP, ist eine langfristige Zusammenarbeit, bei der ein privater Partner die Errichtung oder Sanierung eines Bauwerks, dessen Finanzierung ganz oder teilweise und häufig auch Planung, Instandhaltung und Betrieb übernimmt. Der Auftraggeber zahlt dafür ein über die Vertragslaufzeit verteiltes Entgelt. Anders als in Frankreich ist die ÖPP in Deutschland kein eigener Vertragstyp: Sie wird als gewöhnlicher öffentlicher Auftrag nach GWB und VgV oder als Konzession vergeben.

Wie es funktioniert

Weil eine ÖPP Leistungen bündelt, die das Vergaberecht sonst trennt, und die Zahlung über Jahrzehnte streckt, ist sie haushaltsrechtlich begründungsbedürftig. Der Auftraggeber muss vor der Entscheidung eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchführen, die zeigt, dass die Partnerschaft günstiger ist als die Eigenrealisierung, und die Belastung künftiger Haushalte darstellen. Die Gesamtvergabe statt einer Losaufteilung muss ebenfalls sachlich begründet werden.

Vergeben wird in einem EU-weiten Verfahren, meist im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb oder im wettbewerblichen Dialog, da die Modelle komplex sind. Der Partner ist in der Regel eine Projektgesellschaft aus einem Bauunternehmen, Investoren und Banken. Üblich sind das Inhabermodell, bei dem das Bauwerk im Eigentum der öffentlichen Hand bleibt, sowie Erwerber- und Mietmodelle. Anders als bei einer Konzession trägt der Partner kein Betriebs- oder Nachfragerisiko: Er wird von der öffentlichen Hand bezahlt, abzüglich Abzügen bei Schlechtleistung. In Österreich sind ÖPP selten; sie folgen denselben Grundsätzen nach dem BVergG 2018.

Was das für ein Unternehmen bedeutet

ÖPP betreffen große Einrichtungen: Schulen, Kliniken, Verwaltungsgebäude, Justizvollzugsanstalten, Straßenbeleuchtung, Breitbandnetze. KMU sind so gut wie nie selbst Auftragnehmer. Das Vergaberecht verlangt jedoch mittelstandsfreundliche Vergabe, und Auftraggeber verlangen von den Bietern regelmäßig verbindliche Zusagen, welche Anteile an mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe weitergegeben werden; diese Zusagen fließen in die Wertung ein.

Für ein KMU aus Bau oder Gebäudetechnik führt der Zugang deshalb über den Nachunternehmereinsatz beim Auftragnehmer oder über die Beteiligung an einer Bietergemeinschaft. Beobachten Sie die Bekanntmachungen zu ÖPP-Vorhaben in Ihrer Region und sprechen Sie die voraussichtlichen Bieter früh an: Die Zusagen zugunsten des Mittelstands werden vor der Angebotsabgabe verhandelt.

Beispiel

Ein Landkreis lässt vier weiterführende Schulen im Rahmen einer ÖPP mit fünfundzwanzig Jahren Laufzeit errichten und betreiben, geschätzter Wert 180.000.000 € netto, vergeben im wettbewerblichen Dialog. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, einen wesentlichen Teil von Bau und Instandhaltung an mittelständische Unternehmen der Region zu vergeben. Ein Betrieb für Heizungs- und Lüftungstechnik mit fünfunddreißig Beschäftigten übernimmt so die Wartung der Anlagen zweier Schulen für die gesamte Vertragsdauer.

Häufige Fragen

Worin liegt der Unterschied zur Konzession?

Bei der ÖPP zahlt der Auftraggeber ein Entgelt, und der Partner trägt kein wirtschaftliches Betriebsrisiko. Bei der Konzession finanziert sich das Unternehmen aus der Verwertung der Leistung.

Warum greifen Auftraggeber darauf zurück?

Um die Finanzierung zu strecken, Bau- und Betriebsrisiken zu übertragen und über die gesamte Laufzeit einen einzigen Vertragspartner zu haben.

Kann ein KMU Auftragnehmer sein?

Theoretisch ja, praktisch kaum, wegen der Auftragsvolumina und der aufzubringenden Finanzierung. Der Platz der KMU liegt im Nachunternehmereinsatz und in Bietergemeinschaften.

Verwandte Begriffe

Glossar der öffentlichen Auftragsvergabe