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Schwellenwerte und Wertgrenzen 2026: die vollständige Übersicht

Alle Schwellenwerte 2026: EU-Schwellenwerte 2026-2027, Direktauftrag 50 000 €, Freihändige Vergabe 100 000 € und was das für ein KMU bedeutet.

Hauptmarkt: Deutschland

Aktualisiert am 10. September 2026

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Geprüft am 10. September 2026.

Die Schwellenwerte bestimmen anhand des geschätzten Auftragswerts, welches Verfahren die Vergabestelle wählen muss und wo sie ihre Auftragsbekanntmachung veröffentlicht. 2026 haben sich zwei Ebenen bewegt: die alle zwei Jahre revidierten EU-Schwellenwerte und die nationalen Wertgrenzen unterhalb davon, die zum 1. Januar und noch einmal zum 1. Juli angehoben wurden. Alle Beträge sind Nettobeträge ohne Umsatzsteuer.

EU-Schwellenwerte vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027

Diese Werte beruhen auf den delegierten Verordnungen (EU) 2025/2150, 2025/2151 und 2025/2152 vom 22. Oktober 2025, ergänzt durch die Verordnung 2025/2487 vom 2. Dezember 2025. Oberhalb davon gilt zwingend das EU-weite Vergabeverfahren nach Teil 4 des GWB, und die Bekanntmachung erscheint im EU-Amtsblatt auf TED.

Gegenstand Auftraggeber Schwelle 2026-2027 Schwelle 2024-2025
Liefer- und Dienstleistungen Bundeskanzleramt und Bundesministerien 140 000 € 143 000 €
Liefer- und Dienstleistungen Länder, Kommunen und sonstige öffentliche Auftraggeber 216 000 € 221 000 €
Liefer- und Dienstleistungen Sektorenauftraggeber (Wasser, Energie, Verkehr, Post) 432 000 € 443 000 €
Bauleistungen Alle Auftraggeber 5 404 000 € 5 538 000 €
Bau- und Dienstleistungskonzessionen Alle Auftraggeber 5 404 000 € 5 538 000 €
Soziale und andere besondere Dienstleistungen Öffentliche Auftraggeber 750 000 € unverändert
Soziale und andere besondere Dienstleistungen Sektorenauftraggeber 1 000 000 € unverändert
Verteidigung und Sicherheit, Liefer- und Dienstleistungen 432 000 € 443 000 €
Verteidigung und Sicherheit, Bauleistungen 5 404 000 € 5 538 000 €

Die EU-Schwellenwerte sinken gegenüber 2024-2025 um rund 2 bis 2,5 %. Das ist ein rechnerischer Effekt: Sie werden anhand des Eurokurses zu den Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds neu berechnet, damit sie mit dem Beschaffungsübereinkommen der WTO im Einklang bleiben. Die Unterscheidung zwischen öffentlichem Auftraggeber und Sektorenauftraggeber erklärt die drei Stufen bei Liefer- und Dienstleistungen.

Nationale Wertgrenzen 2026

Unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt Haushaltsvergaberecht: die UVgO für Liefer- und Dienstleistungen, der Abschnitt 1 der VOB/A für Bauleistungen, jeweils in der Fassung, die Bund oder Land für verbindlich erklärt hat.

Wertgrenze Betrag netto Seit
Direktauftrag Bauleistungen, § 3a Abs. 4 VOB/A 50 000 € 1. Januar 2026
Freihändige Vergabe Bauleistungen, § 3a Abs. 3 Satz 2 VOB/A 100 000 € 1. Januar 2026
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, Bauleistungen, § 3a Abs. 2 VOB/A 150 000 €, einheitlich 1. Januar 2026
Direktauftrag der Bundesvergabestellen, Lieferungen und Leistungen, § 55 Abs. 2 BHO 50 000 € 1. Juli 2026
Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb, Bundesvergabestellen 100 000 € 1. Juli 2026
Direktauftrag und Verhandlungsvergabe, Länder und Kommunen je nach Landesrecht, sehr unterschiedlich: von 25 000 € (Sachsen) bis zum Wegfall fester Grenzen (Nordrhein-Westfalen, Hessen) unterschiedlich

Eine eigene „VOB/A 2026“ gibt es für den Abschnitt 1 nicht: Die Bekanntmachung vom 24. November 2025 (BAnz AT 16.12.2025 B7) hat lediglich den § 3a der VOB/A in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2019 neu gefasst. Die neuen Beträge gelten seit dem 1. Januar 2026 unbefristet; die früheren, nach Gewerken gestaffelten Werte der Beschränkten Ausschreibung sind durch die einheitliche Grenze von 150 000 € ersetzt.

Bei den Liefer- und Dienstleistungen des Bundes gilt seit dem 1. Juli 2026 unmittelbar § 55 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung: Direktauftrag bis 50 000 € netto, verbunden mit der Vorgabe, zwischen den beauftragten Unternehmen zu wechseln. Er löst die abweichende Verwaltungsvorschrift ab, die seit dem 1. Januar 2025 und verlängert durch die Bekanntmachung vom 17. Dezember 2025 (BAnz AT 29.12.2025 B1) 15 000 € erlaubt hatte. Eine zweite abweichende Verwaltungsvorschrift vom 10. Juni 2026 (BAnz AT 18.06.2026 B3) stellt den Bundesvergabestellen seit dem 1. Juli 2026 die Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb bis 100 000 € netto frei zur Wahl. Beides gilt nur für den Bund und für Zuwendungsempfänger, nicht für Länder und Kommunen.

Die VOB/A ist selbst kein Gesetz: Sie bindet über das Haushaltsrecht des Bundes und der Länder. Prüfen Sie deshalb stets die Vergabevorschrift, die der konkrete Auftraggeber anwendet.

Wie diese Stufen zu lesen sind

Für den Bedarf einer Kommune an Liefer- oder Dienstleistungen ergibt sich:

Geschätzter Auftragswert Was die Vergabestelle tun muss Wo die Bekanntmachung steht
Unter der Direktauftragsgrenze des Landes Kein Verfahren, formlose Angebotseinholung Meist keine Bekanntmachung, gelegentlich die Vergabeplattform
Darüber, unterhalb der EU-Schwelle Verhandlungsvergabe oder Öffentliche Ausschreibung nach UVgO und Landesrecht oeffentlichevergabe.de, Vergabemarktplatz des Landes, DTVP, subreport
Ab 216 000 € EU-weites Vergabeverfahren nach GWB und VgV TED, oeffentlichevergabe.de, Vergabeplattform

Bei Bauleistungen reicht die Unterschwellenvergabe bis 5 404 000 €. Praktisch heißt das: Nahezu jede übliche Baumaßnahme eines mittelständischen Betriebs liegt unterhalb der EU-Schwelle, wird aber oberhalb der Wertgrenzen des § 3a VOB/A regelmäßig öffentlich ausgeschrieben.

Regeln zur Schätzung des Auftragswerts

Maßgeblich ist nicht der Preis einer einzelnen Bestellung. Zwei Regeln gelten:

  • Der geschätzte Wert ist der Gesamtwert des Bedarfs über die gesamte Laufzeit des öffentlichen Auftrags einschließlich Verlängerungsoptionen; bei einer Rahmenvereinbarung ist es der Höchstwert aller Einzelaufträge und Abrufe.
  • Eine künstliche Aufteilung eines Bedarfs mit dem Ziel, unter eine Wertgrenze zu kommen, ist nach § 3 Abs. 2 VgV unzulässig und kann zur Aufhebung des Verfahrens führen.

Bei einem in Lose zerlegten Auftrag zählt der Gesamtwert aller Lose, nicht der Wert des einzelnen Loses. Für einzelne kleine Lose lässt § 3 Abs. 9 VgV eine Ausnahme zu, die aber der Höhe und dem Anteil nach begrenzt ist.

Was sich gegenüber 2024-2025 ändert

Änderung Vorher 2026
EU-Schwellen Liefer- und Dienstleistungen 143 000 / 221 000 / 443 000 € 140 000 / 216 000 / 432 000 €
EU-Schwelle Bauleistungen und Konzessionen 5 538 000 € 5 404 000 €
Direktauftrag Bauleistungen 3 000 € nach § 3a Abs. 4 VOB/A, befristet 15 000 € im Jahr 2025 50 000 €, unbefristet
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, Bau nach Gewerken gestaffelt, 50 000 bis 150 000 € einheitlich 150 000 €
Direktauftrag Bund, Liefer- und Dienstleistungen 1 000 € nach § 14 UVgO, abweichend 15 000 € 50 000 € nach § 55 Abs. 2 BHO, seit dem 1. Juli 2026
Wertgrenzen der Länder für Kommunen überwiegend feste Beträge in Nordrhein-Westfalen und Hessen 2026 entfallen, sonst unverändert oder schon 2024/2025 angehoben

Eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung ist angekündigt, aber bis heute nicht bekannt gemacht: Amtlich gilt weiterhin die Ausgabe 2017 mit dem Direktauftrag bis 1 000 € in § 14 UVgO. Die höheren Grenzen des Bundes beruhen deshalb nicht auf einer neuen UVgO, sondern auf § 55 Abs. 2 BHO und den beiden abweichenden Verwaltungsvorschriften. Eine Verfahrensordnung wie die UVgO wirkt ohnehin erst, wenn das Haushaltsrecht des Bundes oder eines Landes sie für verbindlich erklärt. Prüfen Sie deshalb 2026 immer die Vergabeverwaltungsvorschrift des konkreten Auftraggebers.

Was das für ein KMU bedeutet

Die Anhebung der Direktauftragsgrenzen hat zwei Seiten.

Einerseits werden mehr kleine Aufträge ohne Bekanntmachung vergeben. Zwischen 15 000 und 50 000 € kann eine Bundesbehörde jetzt direkt die Unternehmen ansprechen, die sie kennt. Für ein KMU zählt deshalb noch stärker, vorher sichtbar zu sein: an Markterkundungen teilnehmen, sich auf den Vergabeplattformen registrieren, in die Bieterlisten der Beschaffungsstellen der eigenen Region kommen. Die Vergabestelle bleibt verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln und nicht dauerhaft denselben Anbieter zu bedienen.

Andererseits schiebt die Absenkung der EU-Schwellen etwas mehr Aufträge in das EU-weite Verfahren, mit gesetzlichen Mindestfristen und Bekanntmachung im EU-Amtsblatt. Ein Dienstleistungsauftrag einer Stadt über 218 000 €, der 2025 noch unterschwellig vergeben wurde, ist 2026 eine Ausschreibung nach der VgV.

Für die Ausschreibungsbeobachtung heißt das:

  • unterhalb der Direktauftragsgrenzen gibt es nichts zu beobachten, dort hilft nur direkte Ansprache;
  • dazwischen sind die Bekanntmachungen verstreut: Bekanntmachungsservice, Vergabemarktplatz des Landes, DTVP, subreport, Website des Auftraggebers;
  • oberhalb der EU-Schwelle nimmt TED dieselben Bekanntmachungen mit möglicher Verzögerung von wenigen Tagen auf.

In Österreich gelten dieselben EU-Schwellenwerte; die nationalen Wertgrenzen stehen seit dem 1. März 2026 im Bundesvergabegesetz 2018 selbst, geändert durch das Vergaberechtsgesetz 2026: Die Direktvergabe ist nach § 46 BVergG 2018 bei Bauaufträgen unterhalb von 200 000 € und bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb von 140 000 € zulässig. Eine eigene Schwellenwerteverordnung besteht derzeit nicht; maßgeblich ist die konsolidierte Fassung auf ris.bka.gv.at. Die nächste Revision der EU-Schwellenwerte wird zum 1. Januar 2028 erwartet.

Die Dauerfassung dieser Übersicht steht auf der Seite zu den Schwellenwerten. Scoutee verfolgt diese Werte, um Bekanntmachungen nach dem anwendbaren Verfahren einzuordnen.

Quellen

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